Donnerstag 16.07.09, 11:30 Uhr
Die Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen ist rückläufig

DGB: Immer mehr Mini-Jobs


Immer mehr Erwerbstätige in Bochum müssen nach Berechnungen des DGB ihren Lebensunterhalt durch einen Mini-Job bestreiten. So arbeiteten im letzten Jahr (Stichtag 1.9.2008) 25.200 Menschen auf 400-Euro-Basis. Dies sind 20,11 % mehr als 2001. (Stichtag 1.9.2001, 21.000. Mini-Jobs). Rund 17% der Mini-Jobber (4.300 Personen) haben kein weiteres Einkommen und erhalten ergänzende Unterstützung durch Hartz-IV. Innerhalb eines Jahres hat sich diese Zahl um über 3 % erhöht. „Mittlerweile gibt es ganze Branchen, wie etwa der Handel oder das Gastgewerbe, die hauptsächlich auf solche geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse mit einem Verdienst bis 400 Euro im Monat setzen. Davon kann aber niemand leben.“, wertete Michael Hermund, Vorsitzender der DGB Region Ruhr-Mark jüngst erhobenen Daten. „Entgelte sogar unter 5 Euro die Stunde sind keine Seltenheit. Besonders Frauen sind von Niedriglöhnen betroffen, da sie häufig in den Mini-Job-Branchen arbeiten.“

Besonders problematisch sei, dass es keine Deckelung der Arbeitszeit nach oben gebe. So müsse auch für 400 Euro im Monat teilweise 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Die Folge: Die Mini-Jobs wurden ausgeweitet, während die Löhne drastisch gesunken seien. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hingegen ist rückläufig. Sie hat sich im gleichen Zeitraum von 135.263. auf 123.379 um 8,8 % verringert.
Mini-Jobs bedeuteten nicht nur Mini-Löhne, sondern auch Mini-Renten, warnte der DGB Vorsitzende. Die Unternehmen profitierten wegen der gesetzlichen Regelungen von diesen geringfügigen Jobs: So würden sowohl weniger Sozialabgaben gezahlt, als auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlte Feiertage seltener gewährt.
Michael Hermund: „Mini-Jobs werden missbraucht, um Arbeit auf Kosten der Beschäftigten billiger zu machen. Dies können sich aber weder die Arbeitnehmer noch das Sozialsystem in Deutschland leisten. Deshalb wollen wir, dass Mini-Jobs in sozial gesicherte Arbeitsplätze umgewandelt werden. Wenn wir die Debatte um den Mindestlohn von 7,50 € ernst nehmen, muss als Sofortmaßnahme eine Obergrenze der Wochenarbeitsstunden für Mini-Jobs gesetzlich festgeschrieben werden um Lohndumping zu verhindern.“
Diese Grenze müsse bei 12 Stunden wöchentlich liegen.