Das Arbeitsgericht Bochum hat eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für sich beschlossen. Es wies die Klage des Opelbetriebsrates gegen die Weigerung von Opel, das den Beschäftigten zustehende Urlaubsgeld zu zahlen, ab. Der Betriebsrat habe in diesem Fall kein Vetretungsrecht. JedeR Betroffene müsse individuell klagen. Die IG-Metall hat angekündigt, dass sie „ihre Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche selbstverständlich unterstützen“ wird.
Freitag 10.07.09, 14:00 Uhr