Dienstag 30.06.09, 12:00 Uhr

Prozess gegen Demo-Anmelderin


Am Mittwoch, 1. Juli um 12.15 Uhr steht die Anmelderin einer Spontankundgebung unter dem Motto „Gegen jeden Antisemitismus, Solidarität mit Israel!“ vor dem Amtsgericht Bochum, Saal C33. Die „FreundInnen der befreiten Gesellschaft“ schreiben dazu: »Ihr wird vorgeworfen, eine nicht angemeldete Versammlung durchgeführt zu haben – und dies, obwohl sie die Demonstration bei der anwesenden Polizei ordnungsgemäß angemeldet hat, und die Polizei sich am Ende der Veranstaltung sogar ausdrücklich für den reibungslosen Ablauf bedankte.
Die Kundgebung am 17. Januar 2009 richtete sich gegen eine zeitgleich stattfindende propalästinensische Demonstration anlässlich einer Militäroffensive der israelischen Armee im Gaza-Streifen. Auf der propalästinensischen Demonstration wurden zahlreiche Schilder mit Aufschriften wie „Stoppt den Holocaust in Gaza!“ gezeigt und der israelische Staat als „terroristisch“ verunglimpft. Einige zufällig anwesende AntifaschistInnen beschlossen daraufhin, eine spontane Gegenkundgebung durchzuführen. Silvia Stratmann, Pressesprecherin der linken Gruppe „FreundInnen der befreiten Gesellschaft“, begründet dies wie folgt: „Eine solche Gleichsetzung der israelischen Militäroffensive im Gazastreifen mit der Vernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden relativiert nicht nur die Shoa, sondern unterstellt auch, das Ziel der israelischen Armee sei nicht die Verteidigung gegen Angriffe mit Kassam-Raketen gewesen, sondern die totale Vernichtung aller PalästinenserInnen. Die Unterstellung, Israel als Staat der Überlebenden der Shoa verübe nun seinerseits einen ‚Holocaust‘ ist ein klassisches Muster des sekundären Antisemitismus und eine unerträgliche Provokation.“
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Spontanveranstaltungen nicht – wie geplante Versammlungen – 48 Stunden vorher angemeldet werden. Die Staatsanwaltschaft sieht in mitgeführten Materialien wie Transparent und Flugblättern den Beweis für die fehlende Spontaneität der Versammlung. Die Materialien waren jedoch ursprünglich für eine längerfristig geplante Veranstaltung in Duisburg am selben Tag vorgesehen. Silvia Stratmann dazu: „Nur weil die AktivistInnen in der Lage waren, antisemitischen Äußerungen schnell und entschlossen entgegen zu treten, heißt das nicht, dass es keine spontane Demonstration war. Dieses Strafverfahren reiht sich ein in eine Reihe von Kriminalisierungsversuchen gegen AnmelderInnen von Spontanveranstaltungen. Dadurch soll ein Klima der Angst erzeugt und dadurch gesellschaftskritisches politisches Engagement behindert werden. Entschiedener Protest gegen Antisemitismus ist nicht kriminell!“.«