Dienstag 30.06.09, 15:30 Uhr
Sevim Dağdelen begrüßt Teilerfolg

Karlsruhe verhindert Selbstentmachtung des Bundestages


„Es ist ein großer Teilerfolg für uns, dass das Bundesverfassungsgericht das Begleitgesetz zum EU-Reformvertrag als verfassungswidrig erklärt hat. Die bisher im EU-Reformvertrag und mit dem deutschen Begleitgesetz vorgesehene Aushebelung der Beteiligung des Bundestages bei Militäreinsätzen der EU ist nach diesem Urteil verfassungswidrig. Damit stellte das Gericht klar, dass ausschließlich der Deutsche Bundestag über Auslandseinsätze der Bundeswehr entscheiden darf.“, kommentiert die Bochumer Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag.
Dağdelen, die als Beschwerdeführerin in der Organklage der Linksfraktion letztes Jahr vors Bundesverfassungsgericht gezogen war, sagte weiter: „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung und eine Blamage für die Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen. Der Deutsche Bundestag hatte sich selbst mit der Zustimmung zum EU-Reformvertrag entmachtet. Als Minderheit haben wir als Linksfraktion die Rechte des Bundestages gegen die Mehrheit des Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht und Recht erhalten. Das Gericht hat mit seinem Urteil verhindert, dass im Rahmen der Begleitgesetze parlamentarische Rechte auf die Ebenen der EU übertragen werden, wie zum Beispiel den Parlamentsvorbehalt bei Militäreinsätzen. So bestätigt in seinem Urteil das Gericht, dass der Vertrag von Lissabon umfangreiche neue militärische Kompetenzen für die EU schafft. Diese Militarisierung habe ich immer kritisiert und u. a. deshalb den Lissabon-Vertrag abgelehnt. Durch das heutige Urteil bestärkt, werde ich mich weiterhin entschieden dem Lissabon-Vertrag widersetzen, der einen demokratischen und wirtschaftspolitischen Rollback markiert und mit einer militaristischen Flankierung einhergeht. Ich hoffe, die Menschen in Irland werden erneut diesem Spuk ein Ende bereiten.“