Dienstag 28.04.09, 13:00 Uhr

Bochumer G8-Gegner vor Gericht


Fast zwei Jahre nach den massiven Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm laufen immer noch Strafverfahren gegen G8-DemonstrantInnen. Unter den letzten beiden Prozessen findet am 29.April vor dem Rostocker Landgericht das Berufungsverfahren gegen einen Bochumer G8-Gegner statt, der während des G8-Gipfels in einem Schnellverfahren zu 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Insgesamt wurden von über tausend Ermittlungsverfahren willkürlich 10 herausgegriffen und schnell abgeurteilt, um das brutale Vorgehen der Polizei während der Demonstration in Rostock in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. Die Rote Hilfe schreibt: „Bei diesen Schnellverfahren werden klassische Rechte der Angeklagten verkürzt, das heißt ZeugInnen werden nicht vorgeladen, sondern schriftliche Aussagen reichen aus. Darüberhinaus hat die oder der Angeklagte keine angemessene angemessene Vorbereitungszeit, sich auf seine/ihre Verteidigung vorzubereiten. Schnellverfahren führen also in der Regel zu Aburteilungen, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr viel zu tun haben. Die Verurteilten haben erst im nachhinein beim Berufungsverfahren die Möglichkeit sich auf eine ordentliche Verhandlung vorzubereiten. Zur Erinnerung: Anfang Juni 2007 hatten sich über 80.000 Menschen in Rostock und Umgebung versammelt, um gegen den selbst ernannten Weltwirtschaftsgipfel G8 der vermeintlich acht wichtigsten Regierungen der Welt zu demonstrieren. Ein großes Spektrum an KritikerInnen, von Dritte Welt- bishin zu linksradikalen Gruppen, wollten ihnen zu dieser Gelegenheit mit verschiedensten Mitteln ihre Ablehnung gegenüber der neoliberalen Globalisierungspolitik demonstrieren, die auf Ausbeutung von Ländern in der „Dritten Welt“ und der Natur, und auf Kriegsführung beruht. Über mehrere Tage verteilt fanden Demonstrationen, Blockaden und andere Veranstaltungen in Rostock und rund um Heiligendamm statt. Hierbei kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen GipfelgegnerInnen und der Polizei. Insgesamt nahm die Polizei über 1.000 Menschen fest. Diese wurden in den später skandalisierten vergitterten Käfigen teilweise bis zu sechs Tage lang festgehalten. Schon Monate vor dem Gipfel hatten PolitikerInnen Auseinandersetzungen her auf beschworen und damit ein angespanntes Klima erzeugt. Die Präventivmaßnahmen reichten von zahlreichen Hausdurchsuchungen bei GlobalisierungskritikerInnen bis hin zur Verhängung von Vorbeugewahrsam. Während der Protesttage wurden Spähpanzerwagen sowie Tornados mit Überwachungskameras in „Amtshilfe“ der Bundeswehr gegen G8-GegnerInnen eingesetzt. Diese massiven repressiven Maßnahmen wurden im Nachhinein vom Bundesgerichtshof als unzulässig ein gestuft. Die Prozessbeobachtungsgruppe Rostock bestätigt, dass die Repression gegen G8 GegnerInnen willkürlich war. Nur knapp 3 % der Ermittlungsverfahren hielten einer juristischen Überprüfung stand. Von den ca.1.600 Ermittlungsverfahren gab es bisher lt. Staatsanwaltschaft 176 gerichtsanhängige Verfahren, die in 84 Fällen zu einem Urteil führten. Im Fall des Bochumer G8- Angeklagten geht es nun um das Berufungsverfahren zu dem erwähnten Schnellverfahren. Ihm wird schwerer Landfriedensbruch und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die ursprüngliche Verurteilung zu 9 Monaten ohne Bewährung stützte sich auf die äußerst schwammige Aussage eines einzigen Polizisten. Trotz der zahllosen Kameras vor Ort wurden dem Angeklagten die Vorwürfe nicht per Video nachgewiesen. Unserer Meinung nach ist diese Verurteilung eine willkürliche Maßnahme gegen den G8-Protest insgesamt. Daher fordert die Rote Hilfe Bochum-Dortmund: Freispruch!“