Dienstag 24.02.09, 20:00 Uhr
ARGE darf kein Lohndumping fördern

Keine Hartz-IV-Kürzung bei Ablehnung von 4,50-Euro-Job


Die Nachrichtenagentur AFP schreibt: »Lehnt ein Hartz-IV-Empfänger eine Tätigkeit zu Dumpinglöhnen ab, dürfen ihm die Bezüge nicht gekürzt werden. Das entschied das Sozialgericht Dortmund in einem Urteil. Im vorliegenden Fall war einer arbeitslosen Frau das Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 Prozent gekürzt worden, weil sie nicht für einen Stundenlohn von 4,50 Euro bei einem Textildiscounter arbeiten wollte. Auf die Klage der Bochumerin hin hob das Sozialgericht Dortmund nun die Leistungskürzung auf. Nach Ansicht der Richter ist ein Stundenlohn von 4,50 Euro bei einem untersten Tariflohn von 9,82 Euro unzumutbar. Solche Stundenlöhne seien „sittenwidriger Lohnwucher“, erklärte das Gericht. Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von Sanktionen aufzuzwingen, hieße, Lohndumping behördlich noch zu unterstützen und das Lohngefüge weiter nach unten zu schrauben, urteilten die Richter.«