Die Unabhängige Sozialberatung, die heute bei der Urteilsverkündung des Bundessozialgerichtes in Kassel dabei war, als dort die Regelleistung bei Hartz IV für Kinder als verfassungswidrig eingestuft wurde, fordert in einer Pressemitteilung, „die Kinder nun nicht länger ‚im Regen stehen zu lassen‘.“ Hier seien die Kommunen gefragt, die immer einspringen müssen, wenn notwendiger Bedarf nicht durch Bundesregelungen abgedeckt sei. „Zumindest für die Schulausstattung und das Schulessen muss gesorgt werden. Auch die Brille und die Zahnspange sind in der Regelleistung nicht drin. Und auch für einmalige außergewöhnliche Bedarfe für Schuhwerk und Kleidung muss gesorgt werden“, so die Sozialberatung. Die vollständige Pressemitteilung. Die Soziale Liste hat in einer Presseinformation eine 40-prozentige Erhöhung der Regelleistung für Kinder gefordert.
Dienstag 27.01.09, 19:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung fordert nach der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichtes: