Der Landesjustizministerium schreibt in einer Pressemitteilung: „Der Ersatzbau für die Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen wird auf einem Grundstück neben der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bochum errichtet. Das hat Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter entschieden.“ Die Justizministerin schreibt weiter, dass „zur Realisierung dieses Bauvorhabens die Dienst- und Landesmietwohnungen auf diesem Gelände, von denen derzeit noch 60 genutzt werden, bis zum Jahresende aufgegeben werden müssen.“ (Im Wortlaut.) Der Bochumer Mieterverein hatte, als diese Pläne vor einen halben Jahr bekannt wurden, erklärt: “Wir dürfen aber darauf hinweisen, dass kein Vermieter berechtigt ist, vermieteten Wohnraum abzureißen – auch nicht, wenn der Vermieter eine Landesbehörde ist. Die Mietverträge müssten also zunächst gekündigt werden. Es ist nachgerade erstaunlich, dass es ausgerechnet im Justizministerium keinen Juristen zu geben scheint, der weiß, dass Abrisspläne keine Handhabe für eine Kündigung der Mietverhältnisse darstellen. Ein Kündigungsgrund wäre nur dann gegeben, wenn der Vermieter durch den Fortbestand der Mietverhältnisse an einer ‘angemessenen wirtschaftlichen Verwertung’ gehindert wäre – was bei geplantem Neubau einer Haftanstalt an gleicher Stelle eindeutig nicht der Fall ist.“
Mittwoch 21.01.09, 15:00 Uhr