Montag 10.11.08, 07:30 Uhr
Rote Ruhr-Uni zur Entstehung und Kritik des bürgerlichen Eigentumsbegriffs

Privateigentum – „tief im Wesen des Menschen“ begründet?


Am heutigen Montag referiert um 19.30 Uhr im Rahmen der Roten Ruhr Uni im Kulturcafé an der RUB Ingo Elbe über das Konstrukt „Privateigentum“. In der Einladung heißt es: „Der Eigentumsbegriff ist einer der zentralen Begriffe, auf dem die bürgerliche Gesellschaft ihr Selbstverständnis aufbaut. Die bei weitem einflussreichste Fassung, ja die Begründung des modernen Eigentumsbegriffs findet sich in der 1689 veröffentlichten Zweiten Abhandlung über die Regierung von John Locke (1632-1704). Hier leitet Locke das privatexklusive Eigentum an Sachgütern aus dem Selbsteigentum der Person und der Vermischung ihrer rechtspersonalen Substanz mit Naturgegenständen im Prozess der Arbeit ab. Privateigentum wird damit erstmals in der politischen Ideengeschichte systematisch als vorsoziales Rechtsinstitut begründet und damit dem aufstrebenden Bürgertum eine nachhaltige Legitimationsgrundlage geschaffen, die noch im BGB nachwirkt. Der Vortrag soll Lockes Ansatz in seinen Grundzügen und ideengeschichtlichen Konstellationen vorstellen und mit Kant und Marx einer Kritik unterziehen.“