Samstag 01.11.08, 20:00 Uhr

Sozialgericht watscht ARGE Bochum ab


Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: „Die ARGE Bochum muss bei einem notwendigen Umzug die ganze Miete zahlen, auch wenn sie höher ist als zuvor, aber unterhalb der Angemessenheitsgrenze bleibt. Das hat das Sozialgericht Dortmund am 20. Oktober 2008 entschieden. Das gilt auch dann, wenn eine Untermieterin ihrem Hauptmieter in dessen neue Wohnung folgt. Zwar hatte die ARGE Bochum angeboten, die volle Miete in der zuvor als Untermieterin teilgenutzten Wohnung zu übernehmen. Die Untermieterin wurde aber vom Wohnungseigentümer nicht als neue Hauptmieterin akzeptiert. Als besonders delikat erscheint der Versuch der ARGE Bochum, einen Umzug zu verhindern, dadurch, dass natürlich die Gesamtmiete in der zuvor teilgenutzten Wohnung deutlich höher gewesen wäre als die Untermiete in der neuen Wohnung. Das blieb auch dem Sozialgericht nicht verborgen. Für uns ist das eine weitere Bereicherung unseres Ordners ‚Kreative Absurditäten der ARGE Bochum‘.“ Die Pressemitteilung und das Urteil des Sozialgerichts.