Bereits im Juli 2008 hat die Unabhängige Sozialberatung die Veröffentlichung der Zielvereinbarungen der ARGE Bochum erreicht. Näheres. Nun mahnt sie auch die komplette Umsetzung der Informationsfreiheitsgesetze (IFG) des Landes NRW und des Bundes an. In die Pflicht genommen werden neben der ARGE Bochum auch die Bochumer Arbeitsagentur, das Sozialamt und die Verwaltung der Stadt Bochum insgesamt. In einer Pressemitteilung heißt es: »Sowohl das IFG des Landes NRW wie auch des Bundes postulieren nahezu übereinstimmend: „Die Behörden / öffentlichen Stellen sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.“ Nur durch solche Verzeichnisse lässt sich die gewünschte Bürgerbeteiligung erreichen. Ohne ein solches Verzeichnis ist es den BürgerInnen nicht möglich, zu erkennen, welche Dokumente für Ihr Engagement notwendige Informationen enthalten. Nach den IFGs sind diese Dokumente auf Anfrage den BürgerInnen zur Kenntnisnahme zu überlassen.
Von der Stadt Bochum und dem Sozialamt wird insbesondere der Zugang zu folgenden Dokumenten gewünscht: Geschäftsverteilungspläne, Organigramme, Aktenpläne sowie Verzeichnisse aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und –zwecke erkennen lassen. Das betrifft hier v.a. den gesamten Bereich SGB II, SGB III, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz, aber auch eine Übersicht über sämtliche Dokumente der Stadt Bochum. Das Ratsinformationssystem ist für die Belange des IFG als nicht besonders bürgerfreundlich anzusehen.
Von der ARGE und der Arbeitsagentur wird insbesondere der Zugang zu folgenden Dokumenten gewünscht:
1. Bundesagentur für Arbeit: “Arbeitshilfe zur Feststellung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit“;
2. Empfehlungspaket „Selbständigkeit“ (2007 samt Anlagen)
3. Umsetzung der E-Mail-Info SGB II vom 07.08.2008 (AZ.: II-4334/II-1006.1/II-5103/II-1200) (Thema: „Verfolgungsbetreuuung“).
4. sonstige lokale „Hinweise“ (und Entsprechendes) v.a. der Grundsatzsachbearbeitung der ARGE für die sachbearbeitenden Dienststellen
5. Vorbereitung der Umsetzung des Planungsbriefes 2009: Bundesweite Einsparung: 1.34 Mrd. angestrebt).
Ein Verweis auf Veröffentlichungen der BA usw. scheint unzureichend, da belastbare Hinweise vorliegen, dass die BA usw. nicht alle in dieser Hinsicht relevanten Dokumente der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.«