„Als Mieterverein steht es uns nicht zu, dazu Stellung zu nehmen, ob die Krümmede ein geeigneter Standort für eine sozialtherapeutische Anstalt ist,“ erklärt der Bochumer Mieterverein. Weiter heißt es: „Wir dürfen aber darauf hinweisen, dass kein Vermieter berechtigt ist, vermieteten Wohnraum abzureißen – auch nicht, wenn der Vermieter eine Landesbehörde ist. Die Mietverträge müssten also zunächst gekündigt werden. Es ist nachgerade erstaunlich, dass es ausgerechnet im Justizministerium keinen Juristen zu geben scheint, der weiß, das Abrisspläne keine Handhabe für eine Kündigung der Mietverhältnisse darstellen. Ein Kündigungsgrund wäre nur dann gegeben, wenn der Vermieter durch den Fortbestand der Mietverhältnisse an einer ‚angemessenen wirtschaftlichen Verwertung‘ gehindert wäre – was bei geplantem Neubau einer Haftanstalt an gleicher Stelle eindeutig nicht der Fall ist. Käme also nur noch ein ‚höherwertiges öffentliches Interesse‘ in Frage. Das ist dann zu bejahen, wenn eine staatliche Pflichtaufgabe anders nicht zu erfüllen ist. Man darf gespannt sein, wie Düsseldorf in 68 Kündigungsschreiben begründen wird, dass es nirgendwo in NRW einen anderen geeigneten Standort gibt, so dass der Abriss der Wohnungen unumgänglich ist.“
Donnerstag 17.07.08, 10:30 Uhr
Mieterverein zu den Krümmede-Planungen des Justizministeriums: