Das Protestkomitee gegen Studiengebühren schreibt in einer Presseerklärung: »Der Streit um die Studiengebühren an der Ruhr-Universität Bochum geht in die nächste Runde. Der Versuch, den Antrag auf Studiengebührensenkung in der kommenden Sitzung am Donnerstag, 17. Juli erneut zu stellen, wurde schon im Vorfeld abgeblockt. In der vergangenen Senatssitzung wurde ein ähnlicher Antrag bereits eingebracht. Die professorale Mehrheit im Senat hatte ihn jedoch ohne jegliche Diskussion vertagt. Hintergrund für den Antrag auf Gebührensenkung ist der im Juni 2008 vom Rektorat herausgegebene Rechenschaftsbericht über die Verwendung von Studiengebühren seit dem Wintersemester 2006. Aus diesem Bericht geht hervor, dass von den insgesamt eingenommenen 19 Millionen gerade einmal 9 Millionen Euro ausgegeben wurden. Von diesem Bruchteil der eingezahlten Gelder wurden allerdings auch Renovierungsarbeiten auf dem Campus bezahlt, was einen Verstoß gegen die Gebührensatzung der Ruhr-Universität darstellt. Für den ursprünglichen Verwendungszweck der Studiengebühren, also für die Verbesserung der Lehre, wurden somit weit weniger als die Hälfte der Gelder verwendet. Obwohl die Argumente zumindest für eine öffentliche Diskussion über den Sachverhalt sprechen, wurde der Antrag studentischen Vertreter ohne Aussprache auf 2009 vertagt.
Vertagung ohne Möglichkeit der Antragsbegründung rechtswidrig
Um zu verhindern, dass das Thema Studiengebühren abermals auf die Tagesordnung kommt, beruft sich der Vorsitzende des Senats, Professor Michael Pohl, auf einen Passus in der Geschäftsordnung. Ein Antrag, über den bereits abgestimmt wurde, dürfe nicht erneut eingebracht werden, so Pohl. Dem widersprechen die Studierenden entschieden: „Um ordnungsgemäß über einen Antrag abstimmen zu können, muss den Antragstellern zunächst erlaubt werden, ihr Anliegen vorzutragen,“ erklärt Max D. Zellmer, Sprecher der studentischen Senatsfraktion. „Uns wurde jedoch sofort das Wort entzogen, bevor wir den Antrag überhaupt vorstellen konnten. Die Fraktion der ProfessorInnen hat entschieden, keine Diskussion zuzulassen,“ so Zellmer weiter.
Aktionen zur Senatssitzung geplant
Unter dem Motto „Wir lassen uns nicht vertagen!“ rufen das Protestkomitee gegen Studiengebühren und der AStA nun alle Studierenden auf, die Senatssitzung am 17. Juli zu besuchen. „Vor Einführung der Gebühren hatte man uns ständig versichert, dass alles ohne Probleme ablaufen wird und die Studierenden in die Entscheidungen mit eingebunden werden“, sagt Katharina Teiting vom Protestkomitee. „Nun sieht man ja wie gut das funktioniert. Sobald wir Kritik üben wollen, werden wir einfach von der Tagesordnung gestrichen.“
Rechtlich ist die Lage in den Augen der StudierendenvertreterInnen und ihrer Anwälte eindeutig: Eine erneute Antragstellung muss zugelassen werden. Wenn der Vorsitzende des Senats an seiner Weigerung festhält, will die Senatsfraktion, unterstützt vom AStA, eine Aufnahme in die Tagesordnung zur Not gerichtlich erzwingen.«