Donnerstag 19.06.08, 16:15 Uhr
Wichtiger Tipp für Hartz-IV-EmpfängerInnen:

Anrechnung von Verpflegung bei stationärem Aufenthalt


Die Bochumer Arbeitslosenberatung schreibt: „In der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2007 wurde die Regelleistung (ALG II) bei stationärem Aufenthalt um 35 % gekürzt, weil durch die Verpflegung im Krankenhaus der Bedarf der ALG II – Beziehenden teilweise gedeckt gewesen sei. Dieser Rechtsauffassung hat nun das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 18. Juni 2008 (B 14 AS 22/07 R) widersprochen. Aus Sicht des BSG gab es in dem Zeitraum 01.01.2005 – 31.12.2007 für diese Kürzung keine Rechtsgrundlage : „ Grundsätzlich lässt das SGB II eine Reduzierung der Regelleistung auf der Grundlage einer individuellen Bedarfsermittlung nicht zu, denn die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts hat pauschalierenden Charakter “ – Pressestelle des Bundessozialgerichts/Medieninformation Nr. 26/08.
Wie auch das Erwerbslosen Forum Deutschland, teilt die Beratungsstelle für Arbeitslose Bochum, die Auffassung, dass Betroffene einen Überprüfungsantrag zur Rücknahme der Regelsatzkürzung in der Vergangenheit stellen sollten.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat hierzu einen Musterüberprüfungsantrag auf seine Homepage eingestellt.
Für Betroffene, die über keinen PC mit Internetanschluss verfügen, ist dieser Antrag auch über die Beratungsstelle zu erhalten.«
Nähere Informationen über: Beratungsstelle für Arbeitslose / Brückstr. 46 – erreichbar in der Zeit von 9.00-16.00 Uhr unter der Telefonnummer 350091.