Dienstag 27.05.08, 11:00 Uhr

Mieterverein warnt vor „flatrent“-Trick der GAGFAH


Der Mieterverein Bochum warnt vor einem Trick, mit dem die GAGFAH, immerhin das zweitgrößte Wohnungsunternehmen in Deutschland, versucht, Mieten zu erzielen, die nach dem geltenden Mietrecht gar nicht durchsetzbar wären. Beim Mieterverein ist eine Mieterin aus Bochum-Ehrenfeld vorstellig geworden, der die GAGFAH Anfang Mai eine sogenannte „flatrent“ angeboten hat. Dabei verpflichtet sich das Unternehmen, für zwei Jahre auf Mieterhöhungen nach § 558 BGB (d. h. auf die ortsübliche Vergleichsmiete) zu verzichten. Im Gegenzug sollte die Mieterin bis zum 1. Juni zustimmen, dass diese Festmiete 10 Euro über der bisherigen Miete liegt. Die bisherige Miete sei im Mittelfeld des Mietspiegels, in naher Zukunft seien Steigerungen zu erwarten. Eine Überprüfung beim Mieterverein ergab jedoch, dass schon die bisherige Miete um 12 % über dem Mietspiegel liegt, und dass 10 Euro mehr eine Erhöhung um weitere 3 % darstellen würde. Außerdem handelt es sich um eine Wohnung, deren Vergleichspreis bei den jüngsten Mietspiegel-Erneuerungen nicht gestiegen, sondern sogar gesunken war. Die GAGFAH verzichtet hier also nur auf etwas, was sie sowieso auf Jahre hinaus nicht durchsetzen könnte.
„Wir wissen nicht, ob die GAGFAH dieses Angebot flächendecken all ihren 180.000 Mietern in Deutschland unterbreitet“, meint Aichard Hoffmann vom Mieterverein Bochum. „Aber von den Kollegen in Dortmund haben wir ähnliches gehört. Wir müssen also davon ausgehen, dass dies kein Einzelfall ist. Wir können allen GAGFAH-Mietern nur dringend raten, ihre bisherige Miete anhand des Mietspiegels zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, bevor sie auf dieses Angebot eingehen. Denn wenn die Vereinbarung erst einmal unterschrieben ist, bleibt sie gültig, auch wenn sich später herausstellt, dass die Miete über dem Mietspiegel liegt.“