Dienstag 29.04.08, 14:00 Uhr
Abhilfe bei fehlender Empfangsbestätigung der ARGE:

ZeugInnen für den Einwurf reichen aus


Seit Dezember letzten Jahres werden keine Bescheinigungen über die Abgabe von Anträgen und Dokumenten bei der ARGE mehr erstellt. Viele Arbeitslose haben sich über diese Situation erfolglos beschwert. Der Nachweis fehlt den Betroffenen, wenn Probleme in der Bearbeitung auftreten. Mit ausreichender Sicherheit hilft nicht mehr das Einschreiben mit Rückschein (kein Nachweis, was sich in dem Umschlag befand), sondern nur der Briefkasteneinwurf unter ZeugInnen. Ein Urteil aus Köln unterstützt den Hinweis, den die Beratungsstelle für Arbeitslose in Bochum bisher gab. „Da dem Antragsteller (…) nicht die Übernahme der Kosten für die Absendung (…) etwa per Einschreiben zu gesagt worden ist und dem Antragsteller damit praktisch bis auf eine solche kostenintensive Möglichkeit des Nachweises nur der Zeugenbeweis als Möglichkeit verbleibt (…)“ Sozialgericht Köln Az.: 5 15 AS 62/08 ER B.v.15.04.2008. ZeugInnen für den Einwurf eines Briefs in den Postkasten reichen also aus. Dabei soll der Inhalt vor den ZeugInnen in den Umschlag gesteckt werden; auf einer Kopie sollen diese die Richtigkeit bestätigen. Nähere Informationen dazu teilt die Beratungsstelle für Arbeitslose, Brückstr.46 mit. Erreichbar in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer: 350091.