Dienstag 08.04.08, 10:00 Uhr
A 44-DüBoDo-Widerstand geht in die nächste Runde

Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht


Zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den A 40 – DüBoDo-Weiterbau erklären Eckhard Stratmann-Mertens und Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher der Bürgerinitiative gegen die DüBoDo: »Am 28.11.2007 erging der Planfeststellungsbeschluss zum A 44-DüBoDo-Weiterbau vom Autobahnkreuz A 43/A 44 durch Querenburg, Laer, Steinkuhl und Wiemelhausen mit Anschluss an den Bochumer Außenring. Damit ist ein weiteres „Salami-Teilstück“ der sog. Bochumer–Lösung (6-streifiger A 40-Ausbau, West–Kreuz–Neubau, Aufstufung des Außenrings zur A 441, A 44–DüBoDo-Weiterbau) festgestellt worden.  Am 03.04.08 haben 13 KlägerInnen, vertreten durch Rechtsanwalt Werner Robbers aus Bielefeld, fristgerecht Klage gegen den Beschluss zum A 44-DüBoDo-Weiterbau vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben.
Geklagt haben u.a. EigentümerInnen von Grundstücken, die vom Landesbetrieb Straßenbau NRW zum geplanten A 44-DüBoDo-Weiterbau jeweils an den Endpunkten des Planabschnitts im Bereich Höfestraße/Schattbachstraße, Steinkuhlstraße/Markstraße und Universitätsstraße benötigt werden. Kläger ist auch ein Anlieger des außerhalb des Planabschnitts gelegenen Außenringteils westlich der Universitätsstraße, für den mangels Überplanung keine Schutzmaßnahmen gegen Lärm und Schadstoffe geplant sind.
Nach Einreichung der Klage bleiben 6 Wochen Zeit zur abschließenden Klagebegründung. Hierbei werden als Fehler der Planung insbesondere die Aufteilung der Gesamtplanung der sog. Bochumer–Lösung in mehrere Teilabschnitte, die geplante Überlastung des Außenrings, die prognostizierten Verkehrszahlen und die zu erwartenden Schadstoff- und Lärmbelastungen angeführt werden.