Donnerstag 27.03.08, 14:00 Uhr
Schwangere Hartz-IV-Empfängerinnen unter 25 Jahren müssen bei den Eltern wohnen bleiben

Einziger Ausweg: Krach mit den Eltern


Seit Anfang 2006 können junge Erwachsene, die jünger als 25 Jahre sind und Hartz-IV-Leistungen erhalten, im Normalfall nicht mehr ohne finanzielle Sanktionen aus der elterlichen Wohnung ausziehen. Die ARGE übernimmt die Kosten nur in bestimmten Fällen. Im Gesetz wird dabei eine Schwangerschaft nicht ausdrücklich als Grund genannt. Die Linke im Rat vertritt den Standpunkt, dass eine Schwangerschaft und der Wunsch, einen eigenen Hausstand zu gründen, ganz klar einen schwerwiegenden Grund im Sinne des Gesetzes darstellt. Das sieht die ARGE Bochum anders, wie aus einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Danach sollen Schwangere unter 25 Jahre solange im elterlichen Haushalt leben, bis es kracht. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion Ernst Lange: „Wenn ich die Antwort der Verwaltung lese, habe ich fast das Gefühl, als wolle die Verwaltung auf kaltem Weg wieder die Großfamilie installieren. Alleinerziehende Schwangere dürfen nur dann aus der elterlichen Wohnung ausziehen, „wenn die Schwangerschaft seitens der (Groß)Eltern massiv abgelehnt wird, die Schwangere Repressalien zu befürchten hat oder die Situation im Haushalt derart angespannt ist, dass Schäden bei Mutter und Kind zu befürchten sind.
Ich frage mich, was dies für Kriterien sind. Aus Erfahrung weiß ich, dass eine Schwangerschaft auch mit Belastungen verbunden ist. Muss es da erst zu Krach oder gar Gewalt kommen, bevor ein Umzug und eine eigene Wohnung finanziert werden?! Verantwortungsvolles Handeln in Bezug auf die Schwangere und das ungeborene Kind stellen wir uns jedenfalls anders vor. Die zukünftige Mutter hat ein Anrecht auf eine eigene Wohnung, wenn sie dies möchte. Und dies ohne wenn und aber.“