Pressemitteilung der Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo vom 28.01.08:
Montag 28.01.08, 08:30 Uhr
Bürgerinitiative fordert Einbeziehung der A 40 und des Außenrings

Sog. Umweltzone Bochum – großangelegter Etikettenschwindel


Zu dem Entwurf für einen Luftreinhalteplan Ruhrgebiet/Teil Bochum erklären für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher und Friedrich Ewen als Schadstoffexperte:
Durch das höchstrichterlich festgestellte Klagerecht betroffener BürgerInnen gegen die Gefährdung von Leben und Gesundheit durch Feinstaub veranlasst, haben sich nun der RP Arnsberg und die Stadt Bochum auf einen Luftreinhalteplan für die Stadt geeinigt. Gut 40 Prozent des Stadtgebietes sollen ab Oktober 2008 zur sog. Umweltzone gehören, die dann von bestimmten Kraftfahrzeugen nicht mehr befahren werden darf.
Bei näherem Hinsehen zeigt sich aber, dass dieser Entwurf nicht geeignet ist, die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Feinstaub (PM 10) zu gewährleisten.
Von der ausgewiesenen Schutzzone sollen die Autobahn A 40, das geplante Westkreuz und das geplante A 44-DüBoDo-Teilstück (Opel-Querspange) ausgenommen werden sowie der Außenring, der künftig auch zur Autobahn hochgestuft werden soll. Durch diese Ausklammerung in Verbindung mit den geplanten und höchst umstrittenen Ausbauplanungen der Autobahnen wird statt einer Reduzierung der Feinstaubbelastung gerade das Gegenteil erreicht:
Mit der Herausnahme der Autobahnen und des Außenrings aus der Schutzzone und den gleichzeitig geplanten Ausbaumaßnahmen wird wesentlich mehr Kfz-Verkehr in die Schutzzone hereingeführt, als durch das geplante Fahrverbot herausgehalten werden soll. Im Bereich der A 40-Wattenscheid/Stahlhausen werden deutlich mehr als 20.000 Kfz mehr pro Tag auf die Autobahn gelockt als ohne den geplanten Ausbau. Durch den geplanten DüBoDo-Ausbau und die Verbindung mit dem Außenring wird der Kfz-Verkehr auf dem Ring auf weiten Abschnitten um mehr als 30.000 Kfz pro Tag zunehmen.
Die Herausnahme der Autobahnen aus der Schutzzone wird für Feinstaubsünder eine große Anziehungskraft haben, so dass die Feinstaubbelastung auch durch diesen Effekt noch deutlich zunehmen wird.
Aus all dem folgt:
Die Bezeichnung Umweltzone suggeriert, dass die geplante Schutzzone eine umwelt- und gesundheitsschonende Zone sein wird. Tatsächlich wird sie nach den jetzigen Planungen eine hochgradige Feinstaubgefahrenzone sein, in der die Feinstaubbelastung durch den Verkehr deutlich ansteigen wird. Dadurch werden nach wie vor Leben und Gesundheit der Bochumer BürgerInnen in der Zone als auch der AnwohnerInnen an den Autobahnen fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Der Begriff Umweltzone dient zu nichts anderem als zur Irreführung der gefährdeten BürgerInnen.
Es ist makaber, dass für ganz Bochum keine geeignete Feinstaubmessstelle zur Verfügung stehen wird, so dass die künftige Einhaltung bzw. Überschreitung der Grenzwerte nicht kontrolliert werden kann.
Daher fordert die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo:
Sowohl die Autobahnen als auch der Außenring müssen in die geplante Feinstaubschutzzone einbezogen werden.
Der Ausbau der Autobahnen (A 40, Westkreuz, DüBoDo) muss unterbleiben.
Die Schutzmaßnahmen müssen schon im Sommer 2008 in Kraft treten, da anders die Schutzwirkungen für dieses Jahr nicht realisiert werden können.
Die Stadt Bochum soll eigene finanzielle Mittel bereitstellen, um zusätzlich Messstellen an besonders gefährdeten Straßenabschnitten platzieren zu können.
Die Bürgerinitiative fordert feinstaubgefährdete Bürger und Bürgerinnen auf, gegen die Stadt Bochum Klage wegen unterlassener Schutzmaßnahmen zu erheben. Neben dem Recht auf körperliche Unversehrtheit wird der Anspruch auf gleiche Lebensbedingungen verletzt, wenn in Wattenscheid und im Bochumer Süden Bereiche in der Umgebung der Autobahnen in die Schutzzone einbezogen werden sollen, nicht aber die besonders gefährdeten AnwohnerInnen der Autobahnen geschützt werden.