Donnerstag 20.12.07, 15:00 Uhr

Konstruktion der ARGE verstößt gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes


Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die mit der Hartz IV Gesetzgebung vorgeschriebene Einrichtung von gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) von Kommunen und Bundesanstalt für Arbeit verfassungswidrig ist. Die verletzt die Kommunen „in ihrem Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung und verstößt gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtes. Die Soziale Liste schreibt hierzu: Durch den Spruch des Bundesverfassungsgerichtes sieht sich die Soziale Liste Bochum „in ihrer ablehnenden Haltung den Hartz IV – Gesetzen bestätigt“ und erinnert: „Die Soziale Liste war in der Ratssitzung am 16. 12. 2004 die einzige politische Kraft, die dem Vertrag zur Gründung und Ausstattung der ARGE nicht zustimmte. In seinen 5 Hauptpunkten hatte Ratssprecher Günter Gleising damals als Gründe für die Ablehnung folgende Punkte aufgeführt:
1.Die „Halbierung der Arbeitslosigkeit“ wird nicht erreicht werden.
2.Mit Hartz IV wird über die Ein-Euro-Jobs ein neuer Billigstlohnsektor geschaffen
3.Tariflöhne, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Sozialleitungen durch die Auswirkungen von Hartz IV gekürzt und gestrichen.
4.Hartz wird die Schere zwischen arm und reich vergrößern und die Gesellschaft spalten.
5.Hartz IV belastet die Städte besonders. Die Folgen der Arbeitslosigkeit werden auf die Städte abgewälzt.
An einer weiteren Verfassungsklage ist die Soziale Liste beteiligt.