Dienstag 06.11.07, 19:41 Uhr
»Sozialpolitisch ist das verheerend.«

DGB gegen Zwangsverrentung und Statistik-Tricks


„Die zuletzt gesunkene Altersarbeitslosigkeit beruht wesentlich auf der 58er-Regelung, wonach in Bochum 964 Arbeitslose über 58 Jahre nicht in der offiziellen Statistik erscheinen. Durch diesen statistischen Trick sinkt die Arbeitslosigkeit bei Älteren,“ meint der DGB Regionsvorsitzender Michael Hermund. „Bundesweit sind das fast 400.000. Das sind fast so viele wie die Statistik ältere Arbeitslose über 55 Jahre aufweist.“ Der DGB fordert daher eine Änderung des SGB II, dass ältere Arbeitslose nicht gegen ihren Willen in eine Rente mit Abschlägen geschickt werden dürfen. „Wenn die Regierung jetzt tatsächlich etwas gegen Altersarbeitslosigkeit und Altersarmut tun will, muss sie ihre Bemühungen um die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser verstärken,“ so Hermund.
Auch in Bochum drohen ältere ALG II-Empfänger ab dem 01. Januar 2008 zwangsweise in die Altersrente mit Abschlägen abgeschoben zu werden. Das konterkariere alle Bemühungen zur Steigerung der Erwerbstätigkeit Älterer und erhöht das Risiko von Altersarmut. Die so genannte 58er-Regelung, nach der über 58-jährige Arbeitslose nur eingeschränkt der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, läuft aus. Ursache hierfür ist das SGB II (Hartz IV) wonach Arbeitslose alles tun müssen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu vermindern. Dazu zählt auch die Beantragung einer Altersrente mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent. Dies gilt sogar für Angehörige des Hilfeempfängers.
DGB Vorsitzender Michael Hermund: „Es ist unverantwortlich, ältere ALG II-Bezieher in die Altersrente mit Abschlägen von bis zu 18 % abzudrängen. Einerseits proklamiert die Bundesregierung die Rente mit 67 im Zuge des demografischen Wandels, andererseits wird eine ganze Personengruppe auch gegen ihren Willen in die Rente abgedrängt. Sozialpolitisch ist das verheerend. Das Risiko steigender Altersarmut ist mittlerweile offensichtlich. Im Durchschnitt erhalten Neurentner nur noch eine Altersrente von 827 Euro. Ein Hartz IV-Bezug erhöht dabei die Rente nur um 2,19 Euro. Von diesen geringen Beträgen noch Abschläge hinzunehmen stößt diese Menschen unter die Armutsgrenze.“
Hermund weiter: „Der DGB will nicht nur eine längere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I und die Vermeidung einer Zwangsverrentung von Arbeitslosengeld II-Beziehern, sondern fordert echte Beschäftigungsperspektiven für Ältere. Dazu zählen altersgerechte Qualifizierungsmaßnahmen und die Förderung regulär entlohnter Jobs. Gerade wer ein langes Arbeitsleben hinter sich hat, darf im Alter nicht zum Armutsfall werden. In Bochum sind bereits heute 5.111 über 50-jährigen auf Arbeitslosengeld angewiesen.“