Dienstag 09.10.07, 14:00 Uhr

Erlaubt: Vor der Garage parken


Der Bochumer Mieterverein berichtet über einen Erfolg vor dem Amtsgericht: Ein Mieter muss sein Auto nicht stets in die Garage stellen, wenn er es am gleichen Tag noch benötigt. Er kann es auch vor der Garage abstellen, wenn dadurch niemand anders behindert wird – etwa beim Rangieren auf dem Garagenhof. Näheres.