Donnerstag 04.10.07, 16:00 Uhr

Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13. Juli 2007


Polizeipräsidium Bochum
Uhlandstraße 35
44791 Bochum

Beschwerde über den Polizeibeamten PK B.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beschweren wir uns über das Verhalten des Polizeibeamten B. während einer Personenkontrolle am 12.07.2007 in Bochum.

Am 12.07.2007 gegen 17 Uhr saßen wir (meine Begleitung und ich) am Zugang zum Kortumpark gegenüber der Hauptpost auf einer Parkbank. Etwa 5 Minuten später kamen zwei Beamte (einer von ihnen namentlich bekannt als PK B.) auf uns zu. PK B. sprach uns zuerst noch ganz freundlich an, in etwa auf das Wetter, woraufhin er abrupt und in einem minder freundlichen Ton nach der Herrausgabe unserer Personalausweise fragte. Als wir nach einer Begründung fragten, bekamen wir zur Antwort, unsere Pupillen seien verengt. Zu diesem Zeitpunkt stand der PK B. etwa zwei Meter von uns entfernt, sodass wir diese Begründung mangels Glaubwürdigkeit infrage stellten. Bei einer Diskussion über diesen „Tatbestand“ machte der PK dann auch explizit, dass der Verdachtsmoment „Pupillenverengung“ vorgeschoben war und der eigentliche Verdachtsmoment sich auf den absurden „Erfahrungswert“ berufe, unser „kaputtes“(Zitat) Aussehen hätte etwas mit unserem vermeintlichen Umgang mit Drogen zu tun.
Doch dieser diskriminierende und herabwürdigende Umgangston war nicht genug. Nach der Herrausgabe der Personalausweise wurden unsere Daten mit der Begründung der „Gefahrenabwehr“ aufgenommen. Auf die Frage hin, welche Gefahr denn ausgehen könne von zwei Jugendlichen, die völlig friedlich auf einer Parkbank sitzen und sich unterhalten, erfuhren wir weiterhin Ignoranz und überheblichste Polemik.
Doch auch dem war nicht genug. Nun wurde auch noch meine Tasche, mein Portmonee und alles weitere entleert, mein Körper abgetastet und die Kleidung meiner Begleitung und die meine durchsucht. Auch diese Prozedur wurde wieder mit zynischen Bemerkungen über unser „ungehorsames“ und „besserwisserisches“ Verhalten kommentiert.
Nach einer telefonischen Überprüfung unserer Personen zogen sich die unfreundlichen Beamten zurück.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass bei uns weder Alkoholika noch sonstige Drogen oder „verdächtige Gegenstände“ vorgefunden wurden.
Diese polizeiliche Personenkontrolle/Personalienaufnahme/Durchsuchung war für uns der Höhepunkt einer bis dato traurigerweise schon zur Gewohnheit gewordenen ständigen Befürchtung, sich im Innenstadtraum einer gezielt diskriminierenden Personenkontrolle aussetzen zu müssen. Die Diskriminierung richtet sich wahrscheinlich nicht ausdrücklich gegen uns persönlich, jedoch – wie der Beamte PK B. auch offensichtlich machte – in jedem Fall aber gegen eine vorurteilhaft und stereotyp eingegrenzte Personengruppe, wie z.B. der der „Punks“ und „Obdachlosen“.
In den vergangenen Monaten wurde meine Person und die meiner Begleitung unbegründet dermaßen häufig kontrolliert, dass wir nicht mehr im Stande sind es nachzuzählen! Hier wird der Gleichheitsgrundsatz und das Gebot der Verhältnismäßigkeit systematisch mit Füßen getreten! Wir fühlen uns in der Öffentlichkeit nicht mehr wohl – gar ausgegrenzt und kriminalisiert – , obwohl wir nichts getan haben!
Und auch die angeblichen 18 Jahre Berufserfahrung des Beamten PK B. haben in diesem Fall offensichtlich nicht ausgereicht, sich gegenüber Jugendlichen in einer Weise zu verhalten, die seiner Vorbildfunktion und Verantwortung auch nur annähernd angemessen wären.

Ich bitte Sie hiermit, diese Beschwerde zur Kenntnis zu nehmen und die in ihrer Befugnis stehenden Konsequenzen zu ziehen!
Mit freundlichen Grüßen,
XXX YYY


die Antwort des Polizeipräsidenten
ein offener Brief an den Polizeipräsidenten