Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute entschieden, dass die örtlichen Behörden Maßnahmen zur Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Feinstaub nicht mit der Begründung ablehnen dürfen, es gebe noch keinen Aktionsplan. Dazu erklärt Christian Michalak, Mitglied im grünen Kreisvorstand: „Das Urteil bestätigt unsere grüne Forderung nach konkreten Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung. Die Stadt darf sich nicht weiter um ihre Verantwortung drücken. An mindestens 22 Stellen in Bochum werden die Grenzwerte überschritten. Hier wird die Gesundheit der Menschen fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Die Stadt sollte nicht die erste Klage von AnwohnerInnen abwarten, bevor endlich gehandelt wird.“ Näheres.
Donnerstag 27.09.07, 19:30 Uhr