Sonntag 22.07.07, 17:00 Uhr
Tipps für Hartz IV – Betroffene

Anträge immer quittieren lassen


Die Behörde muss jeden Antrag annehmen und einen schriftlichen Bescheid erteilen, auch wenn es der Sachbearbeitung zunächst unsinnig vorkommen sollte. Anträge können mündlich gestellt werden, sicherer ist natürlich die Schriftform. Auf einer Kopie sollte der Empfang bestätigt werden – es verschwindet immer noch so Manches. Und beim Handy-Vertrag und der Lohnsteuererklärung behalten Sie doch auch die Kopie? Möglich ist auch das Einschreiben mit Rückschein – selbst das Einwurfeinschreiben oder der Einwurf unter Zeugen hat schon zu Unstimmigkeiten geführt. – Infos zur Rechtslage und zum Umgang mit der Behörde gibt die Unabhängige Sozialberatung im SOZIALEN ZENTRUM, Rottstr. 31, dienstags von 16.00 – 1.00 Uhr und donnerstags von 11.0 – 13.00 Uhr. Tel.: 460 169. Sozialberatung@sz-bochum.de.