Freitag 15.12.06, 16:55 Uhr

DGB macht mobil gegen Kilometergeldkürzung


Der DGB Ruhr-Mark schreibt: »„Wir halten die Steuerpolitik der Bundesregierung für verteilungspolitisch unakzeptabel. Die Kürzung der Entfernungspauschale, die Mehrwertsteuererhöhung und viele andere Steueränderungen führen bei Arbeitnehmerhaushalten zu Belastungen von 30 Milliarden. Gleichzeitig ist eine Entlastung der Unternehmen von 10 Milliarden geplant. Das ist arbeitnehmerfeindlich,“ so der DGB Vorsitzende Michael Hermund.
Arbeitnehmer sollten sich nicht gefallen lassen, so der Appell des DGB, dass sie ihre Kosten für die Fahrt zur Arbeit nicht mehr von der Steuer absetzen dürfen.
Bislang konnten Arbeitnehmer pro Entfernungskilometer 30 Cent als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das hat die große Koalition neu geregelt: Wer bis zu 20 Kilometer zur Arbeitsstelle fährt, geht ab 2007 leer aus. Erst ab dem 21. Kilometer gibt’s noch Geld vom Finanzamt zurück.
Gegen diese Streichung gebe es verfassungsrechtliche Bedenken, so DGB-Regionalvorsitzender Michael Hermund. Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung habe der Steuerrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland zunächst ein Rechtsgutachten und darauf gründend Musterbriefe an den Fiskus erarbeitet.
Mit Hilfe des Musterschreibens sollten Betroffene zunächst einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2007 stellen. Mit dem Ziel, die Entfernungspauschale weiterhin zuerkannt zu bekommen. Gleichzeitig dient der Musterbrief dazu, Einspruch gegen die zu erwartende Ablehnung durch das Finanzamt einzulegen.
Ziel ist es zu erreichen, im Falle eines für die Arbeitnehmer positiven Urteils des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf Erstattung zuviel gezahlter Steuern zu haben.«
Musterbrief und Gutachten sind auf der Webseite des DGB zu finden.