Nach der Abweisung der Klage gegen den Verkauf des Bochumer Abwassernetzes an ein amerikanisches Leasing-Unternehmen vor drei Jahren durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fordert die Initiative „Mehr Demokratie“ einen besseren Schutz für Bürgerbegehren:
„Wir fordern deshalb die Einführung einer aufschiebenden Wirkung für Bürgerbegehren“, sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von „Mehr Demokratie“, am Freitag in Köln. Nach dem Feststellen der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens soll nach dem Vorschlag der Initiative eine Schutzwirkung in Kraft treten, die Bürgermeister, Räte und Verwaltung bis zu einem Bürgerentscheid hindert, dem jeweiligen Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidungen zu treffen. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits im Bundesland Bayern.
Bochum ist nicht der einzige Fall, in dem ein Bürgerbegehren ins Leere gelaufen lassen wurde. Im Dezember letzten Jahres hatten Ratsmehrheit und Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) in Düsseldorf ein von rund 90.000 Bürgern unterschriebenes Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Anteilsmehrheit an den Stadtwerken ignoriert. Erst Anfang Dezember angekündigt war der Verkaufsvertrag von Erwin noch vor Silvester unterschrieben worden. Näheres
Montag 13.11.06, 16:12 Uhr