Freitag 10.11.06, 13:52 Uhr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärt "Kanal-Deal" für rechtens

PDS: »Wille der Bürgerinnen und Bürger kann missachtet werden«


Heute hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der Vertragsabschluss zum Cross-Border-Leasing des städtischen Kanalnetzes rechtens war. In einer Pressemitteilung der PDS-Ratsfraktion heißt es: »Vor drei Jahren hatte die Stadt trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens das städtische Kanalnetz verkauft. In einem Bürgerbegehren hatten über 15.000 BochumerInnen gegen den geplanten Deal unterschrieben und versucht, ihn zu verhindern. Der Rat musste den Erfolg offiziell anerkennen, anschließend hätte laut Gemeindeordnung ein Bürgerentscheid durchgeführt werden müssen. Dieser hätte bindende Wirkung gehabt. Das hat die damalige Kämmerin Dr. Ottilie Scholz lieber nicht abgewartet, Fakten geschaffen und den Vertrag unterschrieben.
Dazu erklärt Ratsmitglied Bianca Schmolze von der Linksfraktion.PDS: „Immer wieder wird die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger beklagt. Dann engagieren sich viele Menschen, stehen wochenlang immer wieder an Infoständen, um ihre MitbürgerInnen zu informieren und zu einer Unterschrift zu bewegen und sind sogar in der Kürze der Zeit von 3 Monaten erfolgreich. Aber alles umsonst. Die Stadt hat sich einfach über den Willen der BürgerInnen hinweggesetzt. Ich frage: Wer sollte noch ein Bürgerbegehren anstrengen, wenn es nur für die Tonne ist? Die Linke.PDS-Fraktion hatte Anfang 2005 deshalb beantragt, dass in der Bürgerentscheidsatzung der Stadt die aufschiebende Wirkung eines Bürgerbegehrens festgeschrieben werden sollte, damit sich so etwas nicht wiederholen könnte. Aber Rot-Grün hatte nicht so viel Vertrauen in die Meinungsbildung der Bochumer BürgerInnen und wollte die Entscheidungsbefugnis weiter in der Hand behalten. Unser Antrag wurde abgelehnt.
Dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Vorgehen der Stadtspitze juristisch absegnet, enttäuscht uns sehr. Aber wir lassen uns nicht unterkriegen und werden uns weiter mit anderen politisch engagierten Gruppen, Vereinen und Einzelpersonen für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung einsetzen.“«

Der WDR kommentiert: „Das heutige Urteil führt dazu, dass jede Stadtverwaltung zukünftig das Instrument des Bürgerentscheids dadurch aushebeln kann, dass sie einfach schnell genug Fakten schafft.“