Dienstag 24.10.06, 22:00 Uhr

Kanal-Deal vor Gericht


Am Freitag, den 10. November, um 9:30 Uhr im Sitzungssaal IV des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen findet der erste Termin zur mündlichen Verhandlung im Prozess um den Cross-Border-Leasing-Deal mit dem Bochumer Kanalnetz statt. Es geht hierbei um den bundesweit einmaligen Fall, dass ein Stadtrat ein Bürgerbegehren einerseits für erfolgreich und zulässig erklärt hat, dem Begehren aber nicht gefolgt ist und auch nicht den in der Gemeindeordnung dann zwingend vorgeschriebenen Bürgerentscheid durchgeführt, sondern das Geschäft einfach vollzogen hat.
Der Bochumer Mieterverein erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an die wesentlichen Fakten: »Am 21. November 2002 beschloss der Rat der Stadt Bochum, das Kanalnetz an einen US-Investor zu verleasen. Anfang Dezember reichte die Attac-Ortsgruppe dagegen ein Bürgerbegehren nach § 26 GO NW ein. Im Januar gab der Mieterverein Bochum seine Unterstützung des Bürgerbegehrens bekannt, da die Stadt die Einnahmen aus dem CBL-Geschäft nicht zur Senkung der Entwässerungsgebühren verwenden, sondern im allgemeinen Haushalt verbuchen wollte. Am 21. Februar 2003 wurden über 15.000 Unterschriften im Rathaus abgegeben, von denen sich 13.271 als gültig erwiesen. Das Quorum von 11.921 war damit klar erreicht.
Auf einer Sondersitzung des Rates am Sonntag (!), den 9. März 2003 wurde Zulässigkeit und Erfolg des Bürgerbegehrens per Ratsbeschluss festgestellt. Gleichzeitig beschloss der Rat, dem Begehren nicht zu entsprechen. Für diesen Fall sieht die Gemeindeordnung folgendes vor: „Entspricht der Rat dem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen.“ (§ 26 Abs. 6 s. 3 GO NW). Dennoch flog die damalige Kämmerin und heutige OB Dr. Ottilie Scholz am folgenden Montag in die USA und unterzeichnete am 13. März den CBL-Vertrag. Die Forderung der vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens auf Durchführung des Bürgerentscheids lehnte der damalige OB Erst-Otto Stüber mit Schreiben vom 24. März ab, da das „im Begehren angesprochene Rechtsgeschäft“ bereits vollzogen sei.
Am 16. 4. reichten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein. Sie beantragten, die Stadt Bochum zu verurteilen, den Bürgerentscheid durchzuführen oder hilfsweise festzustellen, dass die Stadt verpflichtet gewesen wäre, den Bürgerentscheid vor Abschluss der Verträge durchzuführen. Am 10. November 2006 ist der erste Verhandlungstermin in dieser Sache.«