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Antifaschistische Bochumer Blätter
Information der VVN - Bund der Antifaschisten; Nr. 1/2002

Antifaschistin vor Gericht
Ein ungewöhnlicher Prozeß

Ein Prozeß am 18. Januar 2002 vor dem Bochumer Amtsgericht: Eine Antifaschistin steht vor dem Kadi, weil sie am 30. April 2001 als Demonstrationsleiterin zu einer Straftat (Vermummung) aufgerufen haben soll.
Desweiteren eine irritierte Richterin. Eine Staatsanwältin, die von schlampigen Formulierungen in der Anklageschrift spricht. Polizistinnen, die an Gedächtnisschwund leiden. Und nicht zuletzt eine Videokassette als Beweismaterial der Staatsanwaltschaft, die sich als Flop herausstellte.

Was war geschehen?

Im Sommer 2000 versuchten die Neofaschisten in Bochum vor dem Hauptbahnhof und im Bermuda-Dreieck Fuß zu fassen.
Dies wurde u.a. auch durch kreative Gegenmaßnahmen der Bochumer AntifaschistInnen, wie z.B. „Springen im Dreieck”, eine musikalische Demonstration, verhindert.
Die Aktionen verliefen sehr erfolgreich. Die AntifaschistInnen gewannen die Oberhand.

Und zur Eröffnung der Freiluftsaison am 30. April 2001 im Bermuda-Dreieck wurde zu einer Demonstration unter dem Motto:
zwischen den Stühlen tanzen!
für eine nazifreie Stadt!
aufgerufen.

An der Demonstrationsroute lagen auch einige Lokale, in denen die Neofaschisten ein- und ausgingen. Vor diesen Lokalen kam es zu kleineren Staus.
Ein Kamera-Team der Polizei war auch dabei. Dieses Team filmte ohne Erlaubnis der Demonstrationsleitung und unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte die Demonstrierenden. Die Demo-Leitung machte die DemonstrantInnen auf diesen Vorgang aufmerksam.
Eine Polizistin sagte dann bei dem o.g. Prozeß als Zeugin aus, die Demonstrationsleiterin habe zur Vermummung aufgerufen und sie (die Polizistin) habe sich dies sofort notiert. Dies konnte jedoch noch nicht einmal von ihren KollegInnen bestätigt werden, die vor Ort dabei waren.

Nach dieser Sachlage hätte eigentlich nach dem Rechtsempfinden von Nichtjuristen ein Freispruch den Prozeß beenden müssen. Stattdessen wurde der Prozeß erst einmal auf weiteres vertagt.                                                                                VK

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