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Antifaschistische Bochumer Blätter
Information der VVN - Bund der Antifaschisten; Nr. 1/2002

Die deutsche Wirtschaft – eine humane Institution?

In der Ausgabe Nr. 2/2001 der Antifaschistischen Bochumer Blätter stellten wir seinerzeit die Frage „Entschädigung für Zwangsarbeit - hat die Gerechtigkeit gesiegt?” Die ersten Auszahlungen an die Opfer erfolgten. Wir gaben uns aber auch keiner Illusion hin, daß alles nun reibungslos ablaufen würde.

In der Ausgabe unserer Zeitung Nr. 2/2000 nach der Verabschiedung des Stiftungsgesetzes im Bundestag schrieben wir bereits: „Zunächst können wir erst einmal feststellen, daß endlich nach 55 Jahren die Überlebenden eine kleine, symbolische Entschädigung erhalten. Aber ob dieses Geld noch im Jahre 2000 ausgezahlt wird, dafür gibt es keine Garantie. Wenn es auch den Anschein hat, es sei alles geregelt und es gehe schon seinen Gang, so gibt es doch noch einiges zu tun, denn es kann und darf das Thema Zwangsarbeit nicht in den Akten abgeheftet werden.” Wie notwendig es ist, den Gang der Auszahlung an die Opfer im Auge zu behalten, beweisen die jüngsten Beispiele. Ein umstrittenes Thema in der Vergangenheit war die Antragsfrist für die Berechtigten der „Entschädigung”. Vieles sprach dafür, die Antragsfrist nicht zu kurz zu fassen, da eine Reihe von Anträgen aus den unterschiedlichsten Gründen nach Ablauf der Frist eingingen. In den Heimatländern der Betroffenen gab es bei der Annahme und Bearbeitung der Anträge große Probleme. Ulla Jelpke (MdB) PDS, Kuratoriumsmitglied der Stiftung stellte am 11. Januar 2002 im MdB-Pressedienst fest: „Auch das gelegentlich vorgebrachte Argument, eine Verlängerung der Antragsfristen würde die Auszahlung der zweiten Rate an die Überlebenden verzögern, trifft nicht zu. Der Vorstand der Stiftung selbst spricht schon öffentlich davon, dass sich der gesamte Auszahlungsprozeß wegen der vielen Probleme bei der Nachweisbeschaffung noch lange hinziehen wird. Eine Verlängerung der Antragsfrist bis Ende 2002 ist unter diesen Umständen vertretbar und dringend erforderlich.” Ein weiteres Beispiel ist die Kuratoriumssitzung vom 20. und 21. Januar 2002, auf der es zu heftigen Auseinandersetzungen kam. Was geschieht mit den Zinsen der Wirtschaft, die in der Zeit ab dem Inkrafttreten des Entschädigungsgesetzes Mitte 2000 bis zum Beginn der Auszahlungen an die Opfer auf den Konten der Wirtschaft aufgelaufen sind?.

Ist das Geld, das von den Kommunen und kirchlichen Trägern und Anderen auf das Konto der Stiftungsinitiative der Wirtschaft eingezahlt wurde, zur Verrechnung der fehlenden Beträge der Wirtschaft genutzt oder sind diese auf das Konto der Bundesstiftung weitergeleitet worden? Gentz und andere Vertreter der deutschen Wirtschaft sind nicht bereit, Rede und Antwort zu stehen, so daß der Eindruck entsteht. daß es etwas zu verbergen gibt. Das ganze Gerede von einem humanen Anliegen der deutschen Wirtschaft ist nur heiße Luft, denn im Vordergrund standen und stehen handfeste wirtschaftliche Interessen.
Klaus Kunold

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