Mittwoch 12.12.18, 15:51 Uhr

Prellerei beim Weihnachtsgeld


In Hotels, Gaststätten und Bäckereien wird häufig das Weihnachtsgeld geprellt: Fast jeder zweite Bochumer Beschäftigte aus diesen Branchen wird vom Chef um die Sonderzahlung gebracht. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aus. Die Beschäftigten erhielten das Extra-Geld zu Weihnachten nur zu einem Teil oder gar nicht – und das, obwohl sie einen festen Anspruch darauf haben. Die NGG Ruhrgebiet spricht von „hartnäckigen Weihnachtsgeld-Verweigerern“ im Bäckerhandwerk und im Hotel- und Gastgewerbe. In diesen beiden – und mit 8.500 Beschäftigten in Bochum auch wichtigen – Branchen sei der „Weihnachtsgeld-Geiz“ besonders groß. Die NGG rät deshalb zum Lohn-Check: „Auf der Abrechnung für November muss das Weihnachtsgeld stehen. Denn die Zahlung ist für alle Bochumer Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister Pflicht“, so der Gewerkschaftssekretär der NGG Ruhrgebiet, Adnan Kandemir.
Bei einem Koch in Vollzeit etwa betrage das Weihnachtsgeld unmittelbar nach der Ausbildung 982 Euro. Eine Bäckereifachverkäuferin in Vollzeit müsse nach einem Jahr im Betrieb 250 Euro bekommen – nach 15 Jahren sind es 550 Euro. „Einen Anspruch haben auch Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber. Bei ihnen sind die Arbeitsstunden entscheidend dafür, wie viel sie bekommen“, so Kandemir.
Bäckerei-, Gastro- und Hotel-Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglieder sind, bekommen Rat bei der NGG in Oberhausen unter der Rufnummer: 0208 – 305 8220. Bei Problemen rund um das Weihnachtsgeld setzt die Gewerkschaft Ansprüche gegen den Arbeitgeber durch – notfalls vor Gericht.