Montag 18.05.15, 06:01 Uhr

Streik bei real in Wattenscheid


2.000 Beschäftigte des nordrhein-westfälischen Einzelhandels treten heute mit Beginn der Frühschicht in einen eintägigen Warnstreik. Sie protestieren damit, gegen das Angebot der ArbeitgeberInnen, die in der ersten Verhandlungsrunde lediglich eine Entgelterhöhung von 1,5 Prozent angeboten hatten. In Bochum wird der real-Markt in Wattenscheid bestreikt. In weiteren Betrieben werden derzeit Urabstimmungen durchgeführt, bei denen die Gewerkschaftsmitglieder ihr Votum über einen Arbeitskampf abgeben. Als besonders interessant bezeichnet es Helmut Süllwold, Gewerkschaftssekretär und zuständig für den Handel in Bochum und Herne, dass zum ersten Mal die Leiharbeitsfirmen angeschrieben wurden, damit diese keine Arbeitnehmer als Streikbrecher einsetzen. Laut Süllwold, „dürfen die Menschenverleiher das nämlich nicht mehr“, weil die Gewerkschaften im DGB für die meisten Verleihbetriebe Tarifverträge abgeschlossen haben, die einen Streikbrechereinsatz verbieten. Nach Aussage des ver.di-Vertreters würden Verstöße gegen die Tarifregelungen zum Anlass genommen, bei der Bundesagentur darauf hinzuwirken, dass die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung (Süllwold: “Menschenverleih!“) zurückgenommen wird. Nach Angaben von Süllwold gibt es in Bochum und Herne auch mehrere Betriebe, die nicht tarifgebunden sind. Diese haben im Januar die Mindeststundenlöhne auf „sage und schreibe“ 8,50 € erhöhen müssen. Faktisch bedeute dies:  Mindestlohn ist Armut bei Vollbeschäftigung. In sehr vielen Betrieben hätten die Menschen pure Angst, dazu etwas zu sagen, so Süllwold.
Es würden falsche Informationen gegeben. Z.B., dass es verboten sei, sich gewerkschaftlich zu organisieren, da man sonst gekündigt würde. Ein großer Betrieb habe den Mitarbeitern vermittelt, dass ein geplanter Neubau nicht weiter betrieben würde, wenn die Beschäftigten weiterhin einen Tarifvertrag forderten. „Gewerkschaft und Tarifverträge, unsere Grundrechte für Menschen in diesem Land, werden auf diese Weise“, so Helmut Süllwold, „als verfassungsgemäße Grundrechte, mit Füßen getreten. Und die Menschen sind verängstigt und leider auch oft falsch informiert und bleiben stumm.“ Aus all diesen Gründen fordere die Gewerkschaft ver.di in dieser Tarifrunde auch die Wiedereinführung der Allgemeinverbindlichkeit. Süllwold abschließend: “Die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge des Einzelhandels für NRW gab es bis Anfang des Jahres 2000 und könnte, genau wie das Mindestlohngesetz, durch politische Entscheidungen wieder eingeführt werden.“