Freitag 20.12.13, 21:03 Uhr
Flüchtlinsrat NRW kritisiert rot-grüne Abschiebepolitik in NRW

Hilfe sieht anders aus


Der Flüchtlingsrat NRW erklärt in einer Stellungnahme zum Entschließungsantrag von SPD und Grünen zu Schutzbedürftigen aus dem Kosovo: «Leider konnten sich die Innenminister der Länder auf der kürzlich stattgefundenen Innenministerkonferenz in Osnabrück nicht dazu entschließen, einen einheitlichen Abschiebestopp für die Balkanregion zu verabschieden. Die Entscheidung von Schleswig-Holstein, Bremen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz zur vorübergehenden Aussetzung von Abschiebungen wird vom Flüchtlingsrat NRW daher umso mehr begrüßt und als Ausdruck von Humanität und eines verantwortungsvollen Umgangs mit Flüchtlingen gedeutet.
In NRW hat die rot-grüne Landesregierung den gestrigen Antrag der Piraten-Fraktion für ein Wintermoratorium für Balkan-Flüchtlinge abgelehnt. Stattdessen bestätigte sie in einem eigenen Entschließungsantrag zwar die Schutzbedürftigkeit von bestimmten Personengruppen aus dem ehemaligen Jugoslawien, sah indes keine Notwendigkeit, hieraus Konsequenzen zu ziehen.

“Es ist äußerst widersprüchlich, einerseits zu betonen, dass Angehörige von Minderheiten in den Balkanstaaten besonderen Schutz brauchen, dann jedoch noch nicht einmal für die mit extrem widrigen Lebensumständen verbundenen Wintermonate einen Abschiebestopp zu erlassen“, konstatiert Kirsten Eichler, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates NRW.

Innenminister Ralf Jäger deutete bereits in einem schriftlichen Bericht vom 29.11.2013 selbst auf die schwierige Situation vieler Roma u.a. in den Ländern des westlichen Balkans hin und bezeichnete die Minderheitenangehörigen als besonders schutzbedürftig. So sind Angehörige der Roma, Ashkali und Ägypter in den Balkanstaaten weitgehend vom Arbeitsmarkt, dem Zugang zu Bildung und einer Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Auch die Suche nach einer geeigneten Unterkunft erweist sich oft als schwierig, sodass Roma in Serbien, Mazedonien und dem Kosovo zum großen Teil in kaum beheizbaren Behelfssiedlungen leben müssen oder sogar obdachlos werden. Im Jahr 2011 hatte Nordrhein-Westfalen die Abschiebungen noch für besonders schutzbedürftige Personen aus dem Kosovo ausgesetzt. Leider war bereits im Folgejahr nichts mehr von dieser verantwortungsvollen Haltung gegenüber den diskriminierten Minderheiten übrig, obwohl sich die Situation in den Herkunftsstaaten bis heute keineswegs entspannt hat.

Im Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird lediglich auf die bestehenden Sensibilisierungserlasse hinsichtlich Menschen aus dem Kosovo hingewiesen. In der Vergangenheit haben diese Erlasse jedoch nicht dazu geführt, Abschiebungen zu verhindern, deshalb geht dieser Hinweis ins Leere.

Positiv hervorzuheben ist der Beschluss, eine Vorgriffsregelung hinsichtlich einer künftigen Bleiberechtsregelung zu erlassen. Damit können Menschen, die von einer noch vom Bundestag und Bundesrat zu beschließenden Bleiberechtsregelung profitieren könnten, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Erlasses nicht mehr abgeschoben werden. Allerdings hilft auch diese Regelung Minderheitsangehörigen aus dem Kosovo ganz überwiegend nicht. Menschen, die infolge des Kosovokrieges 1999 nach Deutschland gekommen sind, sind bereits an den hohen Hürden der alten Bleiberechtsregelung gescheitert und werden in vielen Fällen voraussichtlich auch jetzt die Voraussetzungen, insbesondere die Lebensunterhaltssicherung, nicht erfüllen können. Menschen, die erst seit wenigen Jahren in Deutschland sind, kommen aufgrund ihrer kurzen Aufenthaltsdauer nicht in den Genuss der Bleiberechtsregelung.

„Der Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthält mehr Schein als Sein“, meint Kirsten Eichler, „wirkliche Soforthilfe für diesen Winter hätte nur durch einen Abschiebestopp gewährleistet werden können. Diese Chance hat die Landesregierung jedoch unter dem Anschein der Humanität und des Wohlwollens vertan.“«