Mittwoch 18.12.13, 19:56 Uhr
Gericht verurteilt Behinderung der Akteneinsicht durch die Stadt

Ein Schritt zu mehr Transparenz


CDU-Ratsmitglied Lothar Gräfingholt hat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erfolgreich gegen die Stadt Bochum geklagt.  Sie hatte sich nach Ansicht des Gerichts zu Unrecht geweigert, ihm eine Kopie der Vertragsunterlagen auszuhändigen, in denen der Steag-Kauf durch ein Konsortium von Stadtwerken geregelt wurde. Die beteiligten Bochumer Stadtwerke verwiesen auf eine besondere Sensibilität der Unterlagen und sprachen sich gegen eine Herausgabe der Kopie aus. Die Soziale Liste im Rat begrüßte das Urteil in einer Pressemitteilung. Ihr Sprecher Günter Gleising: „Das Urteil ist ein Schritt zur Stärkung und Unterstützung der immer komplizierter werdenden Arbeit der Mitglieder des Rates. Es ist ein Schritt, der mehr Transparenz ermöglichen kann.“ In Vertretung der Oberbürgermeisterin schreibt Michael Townsend in einer Stellungnahme an die Fraktionen: „Zur Urteilsbegründung hat das Gericht in der Verhandlung ausgeführt, dass ein genereller Anspruch auf Kopien im Rahmen der Akteneinsicht nicht bestehe. Es sei aber eine Ermessensentscheidung erforderlich, die im vorliegenden Fall dazu führe, dass die Kopien hätten gestattet werden müssen.“