Donnerstag 10.06.10, 10:00 Uhr

„Vorsicht Fälschung!“


Das Straßenmagazin bodo berichtet unter der Überschrift „Vorsicht Fälschung“ auf seiner Webseite über eine äußerst ärgerliche Sache: »Seit letzter Woche steigt in Bochum, Dortmund und Unna die Anzahl der Zwischenfälle mit Verkäufern des „Straßenträumers“, eines Blattes, das auf die Verwechslung mit den etablierten Straßenzeitungen setzt. Es führt Käufer hinters Licht, beutet die Verkäufer aus und schädigt das Ansehen der sozialen Straßenzeitungen. Der „Straßenträumer“ ist das Imitat einer Straßenzeitung aus Darmstadt. Der Herausgeber ist einschlägig bekannt und setzt sein stets am Rande des Betrugs segelndes Konzept mit regelmäßig wechselnden Namen um (z.B. „Food for you e.V.“, „StraMax“ und „Streetworker“).
Auf dem Titel des „Straßenträumers“ wird angegeben: „Mit dem Kauf dieser Zeitung unterstützen Sie eine Suppenküche und eine Kleiderkammer“. Nach den Recherchen der deutschsprachigen Straßenzeitungen existiert eine solche Suppenküche nicht.
Zu welchem Preis die Verkäufer die Zeitung erwerben, ist nicht transparent. Die Vermutung liegt nahe, dass die Anmutung einer Straßenzeitung vorrangig genutzt wird, um die Verkäufer bei aggressivem Betteln vor Sanktionen durch das Ordnungsamt zu schützen.
Die sozialen Straßenzeitungen unterhalten vertrauensvolle Beziehungen zu Polizei und Ordnungsamt. Die Kommunen schätzen unser Angebot, das für Menschen in schwierigen sozialen Lagen neben einer Zuverdienstmöglichkeit Betreuung, Beratung und Qualifizierungsmöglichkeiten bietet. Der „Straßenträumer“ untergräbt dieses Vertrauen.
Die Verkäufer des „Straßenträumer“ bedrohen nicht nur VerkäuferInnen der bodo massiv, wir erhalten auch zunehmend Beschwerden von Gastronomen und Zeitungskäufern, die beide Produkte verwechseln. bodo-Verkäufer besitzen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers, wenn sie auf nichtöffentlichen Flächen, wie z.B. in Kneipen verkaufen.
Unseren Kunden bieten wir ein 40seitiges, von Journalisten erstelltes lokales Monatsmagazin. Bei „Straßenträumer“ und „Streetworker“ handelt es sich außer eines bunten Covers nur um wenige Seiten willkürlich ausgewählter freier oder rechtlich bedenklicher Abdrucke.
Doch auch wer den „Straßenträumer“ verkauft, wird betrogen. Die Verkäufer sind als osteuropäische Arbeitsmigranten ohne Arbeitserlaubnis gezwungen, ihre Existenz mit dem Verkauf der Zeitung ohne weitere Hilfen zu bestreiten. Wir wissen aus 15jähriger Erfahrung: das ist auf legalem Weg kaum möglich. Letztlich profitiert nur der Herausgeber: gemeinnützig ist der Trägerverein nicht.«