Dienstag 24.02.09, 13:00 Uhr

23 Prozent der unter 15-jährigen von Hartz IV abhängig


Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Wie einer Untersuchung des „Bremer Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ (BIAJ) zu entnehmen ist, waren in Bochum im September 2008 23 Prozent der Kinder unter 15 Jahren in Bochum abhängig von Hartz IV-Leistungen. Durch die Entlassungen bei NOKIA und OPEL, vor allem der LeiharbeiterInnen, und die zum Jahreswechsel anfallenden Entlassungen im Allgemeinen dürfte die Zahl heute bedeutend höher liegen. usätzlich zu anstehenden Massenentlassungen durch die Wirtschaftskrise strömen im Sommer ehemalige NOKIAner und OPELaner aus den Qualifizierungssgesellschaften auf den „Arbeitsmarkt“. Auch dürfte für viele Kurzarbeitende, die für die Zeit der Kurzarbeit nur bis zu 67 Prozent des vorherigen Nettos erhalten, ein Anrecht auf aufstockende Hartz IV-Leistungen bestehen. Die Zahl der Kinder in Armut insgesamt dürfte in Bochum inzwischen um 30 Prozent liegen. In der Zukunft ist die Zahl „40 Prozent“ nicht mehr auszuschließen.
Von Hartz IV-Leistungen abhängige Kinder erhalten deutlich weniger Leistungen, als sie zum Lebensunterhalt benötigen. Dadurch soll auf die Eltern ein verstärkter Druck ausgeübt werden, jegliche auch schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen. Allerdings ist selbst eine solche Arbeit nicht vorhanden.  Ab dem 1.Juli 2009 soll die Regelleistung für Schulkinder unter 14 Jahren geringfügig erhöht werden. Das Bundesverfassungsgericht wird zudem in absehbarer Zeit allgemein über die Verfassungsmässigkeit der gegenüber der ehemaligen Sozialhilfe reduzierten Kinderregelsätze entscheiden. Bis dahin ist die Kommune in der Pflicht, das existenziell notwendige für ihre Bürger und ihren Kindern sicherzustellen, vor allem im Bereich Bildung (auch ausserschulisch) und Ernährung .
Das gilt in besonderem Maße auch für diejenigen Familien, deren Einkommen gering über der Hartz IV-Grenze liegt oder die zum Ende vergangenen Jahres durch Kinderzuschlag und Wohngeld aus der Hartz IV-Berechtigung herausgedrängt worden sind (Näheres). Sie sind dadurch nicht mehr berechtigt für den neu eingeführten 100-EUR-Zuschlag für Schulmaterialen im August 2009 und können möglicherweise auch andere Erleichterungen nicht mehr in Anspruch nehmen (z.B. GEZ-Befreiung, Schulessen). «