Montag 23.02.09, 09:30 Uhr

Massenabmahnungen bei Johnson Controls


Der Betriebsrat von Johnson Controls Bochum schreibt in einer Presseerklärung: „Dieser Tage hat Johnson Controls Bochum weit über 100 Abmahnungen an Mitarbeiter verteilt. Der Grund: Am 19. Januar 2009 besuchten große Teile der Belegschaft eine Betriebsratssitzung und brachten ihren Protest gegen ein geplantes Sparpaket der Firma zum Ausdruck. Seit Monaten gibt es innerbetriebliche Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung. So gab es im September eine Prämienstreichung von ca. 150 €. Die tägliche Arbeitszeit sollte auf bis zu 9 Stunden täglich verlängert werden. Von der Geschäftsleitung wurde u.a. der Wunsch vorgebracht, auf einen Urlaubstag zu verzichten und künftige Lohnerhöhungen anzurechnen. Diese Punkte waren Thema der Betriebsratssitzung. Schon Tage zuvor gab es entsprechende Gerüchte innerhalb der Belegschaft, ohne dass die Geschäftsleitung die Katze aus dem Sack lies. Am 19.01. informierten sich über 100 Kolleginnen und Kollegen über den Stand der Verhandlungen und brachten zum Ausdruck, dass sie mit diesem Kurs nicht einverstanden seien.
Knapp anderthalb Wochen später erfolgten dann die Abmahnungen. Über 100 Kolleginnen und Kollegen waren davon betroffen, mehr als 20% der Belegschaft. Angeblich soll es sich bei dieser Aktion um einen „wilden Streik“ handeln, so teilte es die Geschäftsleitung jedenfalls dem Betriebsrat mit. Dies wurde damit begründet, weil einige Kollegen während der Arbeitszeit zum Betriebsrat marschiert sind. Dabei haben die Kollegen lediglich ihr Recht auf Information beim Betriebsrat wahrgenommen, und tatsächlich sind nur wenige Minuten der effektiven Arbeitszeit ausgefallen. Massenabmahnungen in einem solchem Umfang hat es seit Jahren nicht gegeben. Offensichtlich soll mit diesem drastischen Vorgehen die Belegschaft eingeschüchtert werden. Der Betriebsrat hat sich mehrheitlich gegen diese Abmahnungen ausgesprochen, da er darin einen groben Eingriff in elementare gewerkschaftliche Rechte sieht. Wir fordern die Geschäftsleitung auf diese Abmahnungen umgehend zurückzunehmen. Diese Abmahnungen haben Bedeutung weit über den Betrieb hinaus. Gerade in letzter Zeit gab es viele Protestaktionen von Belegschaften gegen Arbeitsplatzabbau und Sparmaßnahmen zu Lasten der Belegschaft. Das Recht auf Information und Protest darf nicht beschnitten werden. Erklärt Euch mit den Bochumer Kolleginnen und Kollegen solidarisch.“