Pressemitteilung der Sozialen Liste vom 10. 1. 2008
Donnerstag 10.01.08, 17:47 Uhr
Soziale Liste: Die Zeit für eine Entscheidung ist reif

Ein Sozialticket für Bochum und Wattenscheid


Die Soziale Liste im Rat hat zur Sitzung am 30. Januar 2008 einen Antrag eingereicht, der die Einführung eines Sozialtickets in Bochum und Wattenscheid zum Ziel hat (siehe Anhang).
Die Soziale Liste ist der Auffassung, dass der Nahverkehr für alle Menschen der Stadt Bochum bezahlbar gemacht werden muss. Wie bekannt ist, reicht der Regelsatz des ALG II von 345 Euro kaum fürs Überleben. Für Fahrtkosten sind im Regelsatz insgesamt 18.11 Euro vorgesehen. Das Ticket 1000 kostet aber im Abo schon 45, 77 Euro allein für den Bereich Bochum.
Mobilität ist heute ein entscheidender Faktor um soziale Isolation und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Sie ist Voraussetzung zur Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in unserer Stadt. Ohne das Sozialticket wird dies den ALG II-BezieherInnen und den übrigen armen Bürger jedoch unerträglich erschwert. Nicht nur im täglichen Leben, sondern auch zur Arbeitssuche, den Vorladungen zur ARGE und Behörden ist der ÖPNV für diesen Personenkreis von besonderer Bedeutung. Und gerade dies setzt einen hohen Grad an Mobilität dieser Personengruppe voraus. Selbst die Angebote von warmen Mahlzeiten, der Kleiderkammern und dem sozialen Kaufhaus sind meist nur durch Fahrten mit Bus und/oder Bahn erreichbar.
Dass ein Sozialticket möglich ist, hat nach Köln und Berlin nun auch Dortmund bewiesen. Was in Dortmund möglich ist, kann in Bochum nicht unmöglich sein. Die Forderung nach einem Sozialticket wird im Rat, den Ausschüssen und der Bochumer Öffentlichkeit jetzt seit mehreren Jahren beraten, diskutiert und geprüft. Nach über drei Jahren ist die Zeit für eine Entscheidung reif.

Antrag zur Sitzung des Rates am 30. Januar 2008

Sozialticket

Der Rat der Stadt Bochum möge beschließen:

Der Rat der Stadt Bochum beschließt die Einführung des Sozialtickets. Bezugsberechtigt sind analog dem Bochum-Pass: Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II plus 10%, Leistungsempfänger nach SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, der wirtschaftlichen Jugendhilfe oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Es werden zwei Arten des Sozialtickets geschaffen:
a)Das personenbezogene Ticket 1000 (Preisstufe A). Es ist im Jahresabonnement für den Preis von monatlich 15 € erhältlich und im gesamten Bochumer Stadtgebiet gültig.
b)Ein um mindestens 50% verbilligtes Viererticket.
Eine erstmalige Nutzung soll ab dem 01. März 2008 möglich sein.
Um einen bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, können Besitzer des Bochum-Passes das Ticket sofort an den BOGESTRA-Verkaufsstellen unter Vorlage des Bochum-Passes und des Personalausweises bestellen.
Nicht Inhaber des Bochum-Passes können diesen bei der Stadt Bochum im Sozialamt, sowie in den Bezirksverwaltungsstellen beantragen.
Entsprechend dieses Antrages wird das Sozialticket in den Bochum-Pass aufgenommen.
Begründung:
Erfolgt mündlich

Nuray Boyraz Günter Gleising