Donnerstag 30.08.07, 09:10 Uhr

Kein gebührenfreies Girokonto für Hartz IV Opfer


Für den Sozialausschuss am 4. 9. hat die Verwaltung eine Vorlage zum Thema „gebührenfreies Girokonto“ für Hartz IV Opfer und andere arme SparkassenkundInnen erstellt. Die Sparkasse hat mitgeteilt, dass 16.900 LeistungsempfängerInnen der Arbeitsagentur und ca. 3.000 WohngeldbezieherInnen ein Konto bei ihr führen. Wörtlich heißt es: „Der durchschnittliche Gebührenertrag pro Girokonto beträgt bei der Sparkasse aktuell rd. 74,– EUR p. a. (6,17 € pro Monat). Auf dieser Grundlage würden die Ertragseinbußen bei einem vollständigen Verzicht auf Kontoführungsentgelte ca. 1,47 Mio EUR p. a. betragen.“ Fazit: „Für die Ausweitung des bereits heute aus sozialen Gründen begünstigten Personenkreises (Schüler, Auszubildende, Bundeswehr- bzw. Zivildienstleistende, Studenten sowie Empfänger von Sozialhilfe [SGB XII]) bestehen aus Sicht der Sparkasse Bochum keine Möglichkeiten.“
Die Zahlen der Sparkasse müssen in Frage gestellt werden. Der monatliche Grundpreis für ein Privatkonto der Sparkasse beträgt 2,25 Euro. Eine Kontobewegung (Postenentgelt) kostet 30 Cent. Nur wenige Hartz IV-Opfer dürfte so viele Kontobewegungen schaffen, dass sie auf die durchschnittlichen 6.17 Euro im Monat kommen.
Die Sparkasse hatte im letzten Jahr eine Bilanzsumme von 5,656 Milliarden Euro. Mit den Erträgen leistet sie sich z. B. einen teuren Profi-Radrennstall.
Die Sparkasse argumentiert, dass sie im Wettbewerb mit anderen Banken steht, die damit werben, ein gebührenfreies Konto anzubieten, diese Banken aber in aller Regel Hartz-IV-Opfer nicht als KundInnen akzeptieren.