Dienstag 12.12.06, 20:00 Uhr

Neuer Justizskandal in Bochum


Dokumentation des Polizeiübergriffes am 5. September 2005 (Foto: R. Schäfer - Ruhrnachrichten)

Dokumentation des Polizeiübergriffes am 5. September 2005 (Foto: R. Schäfer - Ruhrnachrichten)

Das nebenstehende Foto (durch Anklicken vergrößerbar) ist der Dokumentation des Polizeiübergriffes am 5. September 2005 entnommen.

Am 5.September 2005 hatte die NPD auf der Harmoniestr. zwischen Kortum und C&A einen Informationsstand aufgebaut. Über Lautsprecher hetzten die Nazis gegen AusländerInnen und brüllten antisemitische Parolen. Als die in der Nähe stattfindende Montagsdemo zur Gegendemo umfunktioniert wurde, griff die Polizei brutal ein. Ein Demonstrant wurde äußerst gewalttätig von der Polizei festgenommen. Heute stand der Demonstrant vor Gericht. Er soll angeblich die Polizei beleidigt haben. Die PolizistInnen machten heute vor Gericht derartig widersprüchliche und nachweislich unglaubwürdige Aussagen, dass die Staatsanwältin ihre Anklage nicht mehr aufrecht erhielt und für einen Freispruch plädierte. So etwas kommt in Fällen, bei denen PolizistInnen Anzeige erstatten, äußerst selten vor. Doch für die eigentliche Sensation sorgte der Richter. Er verurteilte den Angeklagten trotz der eindeutigen Beweisaufnahme zu 20 Tagessätzen. Lutz Berger, stellvertretender VVN-BdA Vorsitzender, hat einen Prozessbericht geschrieben: „Skandalurteil gegen Roland G.“
Am Dienstag, dem 12. 12. 06 fand vor dem Amtsgericht Bochum der Prozess gegen Roland G. statt. Die Staatsanwältin begründete die Anklage aufgrund der Aussagen der Polizisten, die an diesem Tag gegen antifaschistische Demonstranten vorgegangen waren. Roland G. hätte sie am 5. September 2005 bei einem Polizeieinsatz beleidigt, getreten und gebissen.
An diesem Montag hatte die NPD im Wahlkampf einen Infostand mit Lautsprechereinsatz, bei dem sie gegen Ausländische Mitbürger hetzten. Neben den Montagsdemo-Teilnehmern hatte sich damals auch viele Bochumer Bürger, die zufällig in der Stadt waren, beteiligt.
Leider spielte es in dem gesamten Prozess keine Rolle, warum 4 Polizeibeamte sich gerade Roland G. ausgesucht hatten.
Die Polizeibeamten machten äußerst widersprüchliche Aussagen, konnten sich vielfach an nichts genau erinnern, nicht einmal, was Roland G. ihnen angeblich beleidigendes gesagt habe. „Bullenschweine oder so ähnlich“ war ihre Aussage.
Demgegenüber konnte sich ein Bochumer Lehrer, der zufällig in der Stadt gewesen war und vor dem Bulli, in dem Roland G. von den Beamten in die Mangel genommen wurde, stand nur an Hilferufe und Aufhören erinnern. Beleidigungen hat er keine gehört. Allerdings hat er gesehen, dass die Beamten den Rechtsanwalt von Roland G. in Handschellen abgeführt haben. Dieser hatte den Beamten gesagt, dass er Rechtsanwalt sei und dass ihr Verhalten gegenüber Roland G. nicht den Anforderungen eines Rechtsstaates entspricht.
Auch eine Pressefotografin, die alles fotografiert hatte, hatte keine Beleidigungen gehört, sie hatte aber genau mit angesehen, wie zwei Polizisten Roland G. äußerst hart anfassten und dass Roland G. hilflos in die Polster des Bullis gedrückt wurde.
Eine Polizistin sagte als Zeugin aus, dass sie vor dem Bus gestanden habe und gesehen hat, wie Roland G. einem Polizisten in den Finger gebissen hat, wie Roland G. mit den Füßen getreten und geboxt habe. Auf den Fotos der Pressefotografin war diese Polizistin nicht zu sehen, zu sehen waren nur der Lehrer und der Rechtsanwalt, und die hatten diese Polizistin dort auch nicht gesehen.
Als der Richter die Befragung für beendet erklärt hatte, bat die Staatsanwältin das Gericht um eine Unterbrechung. Nach einer Viertel Stunde kam sie zurück und stellte den Antrag, Roland G. freizusprechen. Sie begründete dies mit den widersprüchlichen und offensichtlich unwahren Aussagen der befragten Polizisten. Auch der Verteidiger stimmte einem Freispruch zu, forderte aber, dass die Falschaussagen der Polizisten nicht ohne Folgen bleiben dürften.
Dann kam völlig überraschend der Urteilsspruch:
Der Richter verurteilte Roland G. zu einigen Tagessätzen, die Aussagen der Polizisten hätten für ihn glaubwürdig bewiesen, dass Roland G. sie geschlagen, getreten und gebissen hat, lediglich in Sachen der Beleidigung wolle er den Zeugen der Verteidigung glauben.