Dienstag 21.11.06, 15:58 Uhr

Heizkosten-Streit: Mieterverein rät zum Widerspruch


Der Mieterverein Bochum hat – wie angekündigt – einen Muster-Widerspruch gegen die Kürzungen der ARGE bei den Heizkosten von ALG II-Empfängern entwickelt. Der Mustertext soll helfen, möglichst vielen Betroffenen einen Widerspruch zu erleichtern. Der Mieterverein rät bekanntlich allen ALG II-Empfängern, deren Heizkosten von der ARGE nicht in voller Höhe anerkannt werden, zum Widerspruch. Denn die bisherige Rechtsprechung der Sozialgericht geht eindeutig davon aus, dass die Kosten wie angefallen übernommen werden müssen, wenn nicht konkrete Hinweise auf ein unwirtschaftliches Heizverhalten vorliegen. Aichard Hoffmann vom Mieterverein: „Die ARGE ignoriert diese ganz einhellige Rechtsprechung und will nur ein Urteil der für Bochum zuständigen Kammer des Sozialgerichts Dortmund akzeptieren. Das soll sie bekommen. Wir hoffen, dass es möglichst viele Widersprüche gibt und würden auch ein Musterverfahren finanzieren.“
Der Mustertext trägt den sinnigen Namen „arge-heizkosten.rtf“ und kann auf der Homepage des Mietervereins  heruntergeladen werden. Es handelt sich um ein RTF-Dokument, das unabhängig vom Betriebssystem mit jeder Textverarbeitung geöffnet werden kann. Betroffene brauchen nur ihre persönlichen Angaben (Name, Adresse, Aktenzeichen, Datum etc.) einzutragen, auszudrucken und abzuschicken. Mitglieder des Mietervereins können sich natürlich auch an den Verein wenden, um das erledigen zu lassen.