Mittwoch 20.08.25, 21:42 Uhr
Das war Rot-Grün in Bochum (17)

Die Ratsmehrheit handelte verfassungswidrig


Gleich zu Beginn der jetzt zu Ende gehenden Ratsperiode bekam die Mehrheit des Bochumer Rates vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die rote Karte gezeigt. Mit einer Trickserei war erreicht worden, dass die gemeinsame Fraktion von Stadtgestaltern und Die Partei nicht die ihnen nach den Mehrheitsverhältnissen zustehenden Sitze in Ratsausschüssen bekam. „Dies widerspricht dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes“, so das Gericht. Die Wahl musste wiederholt werden.

Folgender Trick war versucht worden: FDP und UWG hatten je drei Ratssitze und waren dadurch kleiner als Stadtgestalter & Partei mit vier Mandaten. Da gaben die Grünen zwei Stimmen an die FDP ab und genauso brachte die CDU die UWG auf fünf Stimmen. Stadtgestalter und Partei bekamen nicht die Sitze, die ihnen zustanden.

Das Gericht erklärte dies zu einem Verstoß gegen den „Spiegelbildlichkeitsgrundsatz“. Das Ergebnis bei der beanstandeten Wahl gäbe nicht mehr „die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum wieder.“

Die Serie „Das war Rot-Grün in Bochum“ wird hier dokumentiert