Mittwoch 06.10.10, 11:00 Uhr

Ab 5 Azubis gibt es eine Jugendvertretung


Die IG Bauen-Agrar-Umwelt  (IG BAU) schreibt: »In dieser Woche starten in Bochumer Betrieben die Wahlen für die Jugend- und Azubi-Vertretungen (JAV). Die IG BAU hat den Nachwuchs in den Betrieben und Behörden aufgerufen, die Chance zu nutzen und einen Jugendrat zu wählen. „Junge Beschäftigte, Azubis, Praktikanten und Werkstudenten brauchen eine Stimme, die ihre Interessen gegenüber dem Chef vertritt“, sagt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Bochum-Dortmund, Gerhard Kampschulte.

Vom schlechten Arbeitszeugnis bis zum unfairen Ausbilder – die Jugendvertreter sollen die Steine aus dem Weg räumen, über die Jugendliche bei ihren ersten Schritten ins Berufsleben häufig stolpern. „Oft sind die jungen Menschen froh, überhaupt eine Lehrstelle ergattert zu haben“, so Gerhard Kampschulte. Dann sei die Hemmschwelle groß, sich beim Chef über zu lange Arbeitszeiten, fehlende Schutzkleidung oder schlechte Zeugnisse zu beschweren. Die Jugendvertreter würden diese Probleme kennen – meist seien es selbst Auszubildende oder junge Beschäftigte. „Sie können für die Rechte ihrer Mit-Azubis eintreten. Denn auch wenn die Lage auf dem Ausbildungsmarkt angespannt ist – Azubis sind kein Freiwild“, macht der Bezirkschef der IG BAU deutlich.Die IG BAU will dem Betriebs-Nachwuchs in Bochum bei der Gründung von Jugendvertretungen unter die Arme greifen. Kampschulte fordert die Arbeitgeber auf, die Wahlen der Jugend-Sprecher zu unterstützen. „Die Jugendlichen haben das Recht auf eine Vertretung – notfalls werden wir ihnen helfen, es durchzusetzen“, so der Bezirksvorsitzende der IG BAU. Allerdings baue die IG BAU auf die Einsicht der Firmen-Chefs. Kampschulte: „Wenn es junge Menschen in der Firma gibt, die sich engagieren und mit eigenen Vorschlägen das Betriebsklima und die Ausbildung verbessern möchten, dann ist das ein Gewinn. Welcher Unternehmer mit Verstand könnte so etwas verhindern wollen?“
Die „Junior-Wahl“ ist noch bis zum 30. November in Betrieben und Behörden möglich. Voraussetzung ist, dass es dort mindestens fünf Jugendliche gibt. Seine Stimme abgeben darf jeder Beschäftigte, der unter 18 Jahre alt ist. Ebenso alle Mitarbeiter unter 25, die ihre Berufsausbildung absolvieren – dazu gehören Auszubildende, Werkstudenten und Praktikanten. Hat ein Betrieb oder eine Behörde zwischen fünf und zwanzig wahlberechtigte Jugendliche, dann darf dort ein Jung-Vertreter gewählt werden. Bei 21 bis 50 Wahlberechtigten sind es drei „Jugendräte“. Die JAV-Wahlen finden alle zwei Jahre statt.«