Sehr geehrte Mitstreiter und -Innen,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Aussage:
Wohnen ist ein Menschenrecht
Denn Wohnraum gehört zu den lebensnotwendigen Gemeingütern, die staatlich zu gewährleisten sind – jedenfalls dann, wenn der Markt versagt. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich immer weiter zu. Bezahlbarer Wohnraum ist kaum noch zu finden; die Bautätigkeit hält mit der Nachfrage nicht Schritt.
Wenn aber der Markt versagt, muss der Staat regulierend eingreifen, um ungerechtfertigte Gewinne zu Lasten breiter Bevölkerungsschichten zu verhindern. Wenn der Markt es nicht schafft, genügend Sozialwohnungen zu bauen, ist es Aufgabe des Staates, das elementare Menschenrecht auf Wohnen zu sichern.
Überall hat sich die Privatisierung öffentlichen Wohnraums durch Verkauf an private Investoren als folgenreicher und teurer Fehler erwiesen. „Privat vor Staat“ ist auf dem Wohnungsmarkt maximal gescheitert. Der DGB fordert daher die Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft, um dauerhaft öffentliches Eigentum mit Gemeinwohlorientierung zu schaffen und die Bereitstellung der dazu erforderlichen Finanzmittel in Höhe von rund 35 Mrd. Euro in den nächsten zehn Jahren.
Über die öffentliche Wohnungsbaugesellschaft müssen mindestens 25.000 Wohnungen pro Jahr im Land entstehen, die in der Sozialbindung und bleiben. Hinzu müssen die Förderanreize für privaten sozialen Wohnungsbau erhalten und gestärkt werden.