Sonntag 20.07.25, 21:01 Uhr
"Eine erweiterte museale Nutzung" des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers

Der Gedenkort Bergener Straße wird angemessener ausgebaut


Ein Gedenkort im Entstehen – die ehemalige Kommandantur; Foto: S. Wycisk

„Das ehemalige Lager Bergener Straße ist mit seinen bis heute erhaltenen Gebäuden ein seltenes Zeugnis der NS-Zwangsarbeit im Ruhrbergbau während des Zweiten Weltkriegs“, das räumt die Stadt Bochum auf ihrer Webseite ein. 58 Jahre nach Ende des II. Weltkrieges haben die Verantwortlichen der Stadt einen ersten Schimmer von der Bedeutung des Geländes bekommen und es 2003 unter Denkmalschutz gestellt. Sie ließen es aber 20 Jahre lang weiter verfallen.

Dann beschloss der Rat, ein kleines Gebäude (die sogenannte Kommandantur) als Gedenkort einzurichten. Auf der letzten Sitzung des Rates in dieser Legislaturperiode stimmte der Rat nun einer Vorlage der Verwaltung zu, wonach ein weiterer Gebäudekomplex des Lagers für die Gedenkarbeit hergerichtet werden soll. Die Initiative Gedenkort Bergener Straße, die durch ihre kontinuierliche und kompetente Arbeit sehr wesentlich zu diese Entwicklung beigetragen hat, schreibt auf ihrer Webseite:
»Die einstimmige Verabschiedung der Beschlussvorlage der Verwaltung zur „Umsetzung von Teilmaßnahmen in einer Größenordnung von 2,0 Mio €“ für die Jahre 2025/2026 ist zu begrüßen. Besonders hervorzuheben ist, dass neben der Sanierung und künftigen Nutzung der ehemaligen Kommandantur, Bergenerstr. 116 i, als Gedenkstätte und Museum, zeitnah auch der Wohngebäudeblock Bergener Straße 116 c, ehemaliger Bürgertreff, in den Blick genommen wird. Seit 2020 haben wir bereits als Initiative darauf hingewiesen, dass, so nun im Wortlaut die Vorlage, „insbesondere um Schulklassen oder anderen Gruppen bei Veranstaltungen ausreichend Platz bieten zu können […] eine erweiterte museale Nutzung der Immobilie in städtischer Trägerschaft zu ermöglichen“ sei.
Weiter heißt es „die Sanierung des Gebäudes Bergener Str. 116 c […] soll als historisches Gebäude im Sinne eines ‚Museumsgebäudes im originalen Bauzustand‘ erfolgen.“ Inwieweit auch der gedeckte, bereits frei geräumte Splitterschutzgraben, als Bodendenkmal ausgewiesen, in das Denkmalkonzept nach Prüfung der Statik einbezogen wird, bleibt abzuwarten. „In den unterirdischen Räumen wurden vereinzelt Fundstücke sichergestellt und dem Stadtarchiv übergeben“.«