Dienstag 24.06.25, 10:32 Uhr
Anfrage der Linken im Rat an die Bezirksvertretung Südwest

Schutz der Mieter*innen in der Siedlung „Am Röderschacht“


In einer aktuellen Pressemitteilung informiert Die Linke im Rat über eine Anfrage an die morgen stattfindende Sitzung der Bezirksvertretung Südwest zum Thema „Vorkaufsrecht und Schutz der Mieter*innen in der Siedlung „Am Röderschacht“„: »Die Häuser der denkmalgeschützten Bergarbeitersiedlung Am Röderschacht in Bochum-Linden wurden von Vonovia an einen Investor verkauft. Der neue Eigentümer versucht mit fragwürdigen Methoden gigantische Mieterhöhungen durchzusetzen. Da diese Mietforderungen weit über dem Limit liegen, das gesetzlich erlaubt ist, versucht der neue Besitzer den Mietern eine freiwillige Zustimmung zur Mieterhöhung abzupressen und sperrt z. B. Gärten und Parkplätze und drangsaliert die Bewohner:innen durch unangekündigte Besuche.

Er droht weiter damit, die Siedlung aufzuteilen und Immobilien einzeln weiterzuverkaufen. Damit besteht die Gefahr, dass die denkmalgeschützte Siedlung zerschlagen und die bisherigen Bewohner*innen verdrängt werden. Angesichts des geringen Eigenkapitals der neu gegründeten GmbH bestehen Zweifel, ob der neue Investor zur dauerhaften Erhaltung des Denkmals notwendige Instandhaltungen stemmen kann. Auch bei einem aufgeteilten Einzelverkauf besteht die Gefahr, dass Erhaltungsmaßnahmen nicht im für das Denkmal notwendigen Umfang dauerhaft stattfinden. Hier stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten die Stadt bzw. ihre Tochtereinrichtungen haben, die denkmalgeschützte Siedlung und ihre Bewohner vor den Profitinteressen eines Immobilienspekulanten zu schützen. Als Ratsmitglied und beratendes Mitglied im Ausschuss für Planung und Grundstücke stehe ich auch mit Bewohner*innen der Siedlung in Kontakt, habe etwas recherchiert und eine umfassende Anfrage zum Thema mit 13 Einzelfragen an die Verwaltung gestellt. Vieles dreht sich um ein mögliches Vorkaufsrecht der Stadt Bochum, und die Frage, welche konkreten Möglichkeiten die Stadt hat, die Mieter*innen und die denkmalgeschützte Siedlung tatsächlich zu schützen und zu erhalten.

Nach § 31 Denkmalschutzgesetz NRW steht der Stadt Bochum beim Verkauf von Grundstücken, auf denen sich eingetragene Denkmäler befinden, ein Vorkaufsrecht zu. Demnach hat die oder der durch das Vorkaufsrecht Verpflichtete der Gemeinde den Inhalt des abgeschlossenen Kaufvertrags nach Aufforderung unverzüglich mitzuteilen. Das Vorkaufsrecht kann binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags ausgeübt werden. Zur Anzeige sind die Veräußerin oder der Veräußerer sowie die Erwerberin oder der Erwerber verpflichtet.

Auf ihrer Internetseite betont Stadt Bochum die besondere Bedeutung und den Seltenheitswert der Siedlung, die angesichts der beschriebenen Gefahren für das Denkmal die Nutzung des Vorkaufsrechts nahelegt:

„Die Kolonie ‚Am Röderschacht‘ dokumentiert in hervorragender Weise die Entwicklung des frühen Bergarbeiterwohnungsbaues im Ruhrgebiet vor der Jahrhundertwende. Durch den verwendeten Bautyp kommt ihr zudem Seltenheitswert zu. Eine besondere städtebauliche Qualität erhält die Kolonie durch die Hanglage, die Straßenbaumbepflanzung sowie die Straßenpflasterung. Nicht zuletzt ist sie Ausdruck der Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Ortsteils Linden.“ Quelle

Dazu fragen wir unter anderem an:

  1. Wurde der Abschluss des Kaufvertrages wie gesetzlich vorgeschrieben ordnungsgemäß der Stadt Bochum bzw. der Unteren Denkmalbehörde angezeigt? Wenn ja, wann genau ist das geschehen?
  2. Hat die Stadt Bochum bzw. die zuständige Behörde die Verkäuferin (mutmaßlich die Vonovia SE) wie im Gesetz vorgesehen aufgefordert, den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen? Wenn ja, wann ist dies genau geschehen?
  3. Wann wurde der Inhalt des Kaufvertrags gegenüber der Kommune offengelegt?
  4. Falls die Stadt die Aufforderung zur Offenlegung bisher versäumt hat: Wie kam es dazu? Kann dies noch nachgeholt werden?
  5. Ist eine Ausübung des Vorkaufsrechts der Stadt Bochum noch fristwahrend möglich?
  6. Falls die Stadt Bochum die Frist zur Nutzung des Vorkaufsrechts versäumt hat, wie kam es dazu?
  7. Falls die Ausübung des Vorkaufsrechts noch möglich ist: Welche Schritte ergreift die Stadt Bochum, um den Fall mit der notwendigen Priorität zu behandeln und das Versäumen von Fristen zu vermeiden?«

Die Anfrage im Wortlaut