In einer aktuellen Pressemitteilung kommentiert die Linke den Beschluss des Rates von letzter Woche: »Der Rat der Stadt Bochum hat am 28. Mai 2025 die „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum“ beschlossen. Die Satzung legt eine Genehmigungspflicht für Wohnungsleerstand und Abriss von Wohnraum fest. Die Bochumer Linke kritisiert die zu geringe personelle Ausstattung für die Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung und fordern ein konsequentes Vorgehen gegen Zweckentfremdung und Mietpreisüberhöhungen. Der Rat der Stadt Bochum hat im Doppelhaushalt 2025/26 lediglich eine einzige Stelle für diesen Bereich eingeplant.
„Eine einzelne Fachkraft soll sich künftig um über 7.000 leerstehende Wohnungen und zahlreiche weitere Objekte kümmern, die durch Abriss oder Umnutzung bedroht sind. Das ist nicht realistisch“, erklärt Horst Hohmeier, Mitglied im Bochumer Stadtrat für die Linke. „Zum Vergleich: In Dortmund sind sechs Personen mit dieser Aufgabe betraut. Ohne eine deutliche personelle Aufstockung droht die Satzung in der Praxis ins Leere zu laufen.“
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen weist darauf hin, dass Kurzzeitvermietungen regulären Wohnraums – etwa als Ferienwohnung über Airbnb – eine Nutzungsänderung darstellen. Wenn eine Wohnung nicht mehr für normale Mieterinnen und Mieter zur Verfügung steht, muss das genehmigungspflichtig sein. Hohmeier warnt jedoch vor der Wirkungslosigkeit dieser Regelung: „In der Praxis dürften die wenigsten Vermieter eine solche Genehmigung einholen. Viele Zweckentfremdungen finden stillschweigend statt.“
Auch auf dem Markt für Ein- und Zweifamilienhäuser sieht die Bochumer Linke Handlungsbedarf. Der Mieterverein hat beispielsweise auf eine auffällige Häufung
leerstehender Einfamilienhäuser im Bereich Wasserstraße und Königsallee hingewiesen. Hohmeier fordert: „Die Stadt muss endlich auch die Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen oder Gewerbe systematisch erfassen und regulieren – wie es in anderen Kommunen längst üblich ist. In Dortmund ist die Zweckentfremdung schon seit 2012 grundsätzlich verboten – jede Umnutzung muss beantragt werden.“
„Viele Menschen in Bochum stehen durch steigende Mieten unter enormem Druck“, betont Hohmeier. „Wer auf überteuerte Angebote angewiesen ist, weil es kaum Alternativen gibt, wird in seiner Lebensgestaltung massiv eingeschränkt. Wohnraum ist ein Menschenrecht und darf keine Ware sein, mit der Profit gemacht wird!“«