Dienstag 23.07.24, 10:10 Uhr
Flüchtlingsrat NRW fordert gemeinsam mit 26 anderen Organisationen

Menschenrechte müssen Maßstab sein


Auf der Ebene der EU wurde im Juni eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen, die ab Sommer 2026 in Kraft treten soll. Der Flüchtlingsrat NRW kritisiert gemeinsam mit 26 anderen Organisationen diese Reform als „eine starke Verschärfung des Asylrechts …, die den Schutz von fliehenden Menschen in der EU gefährdet“. Aus Sorge vor einer Erosion rechtsstaatlicher Standards haben diese Organisationen jetzt eine gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung dieser Reform verfasst: „Die unterzeichnenden Organisationen betonen, dass EU-Recht immer entsprechend der EU- Grundrechtecharta (GRCh) menschenrechtskonform angewendet werden muss und so z.B. das Recht auf Asyl, das Recht auf Freiheit und das Recht auf einen effektiven Rechtsbehelf geachtet werden müssen. Zudem müssen einschlägige internationale Verträge wie die UN-Kinderrechtskonvention oder die UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten werden.“

Hier die Stellungnahme der 26 Organisationen