Samstag 24.04.21, 07:02 Uhr
Durchbruch auf dem Weg zu fairem Handel oder zahnloser Papiertiger?

Quo Vadis Lieferkettengesetz?


Bei der Kritischen Woche, ausgerichtet vom Fachschaftsrat Sozialwissenschaft der Ruhr-Uni, laden die DGB-Hochschulgruppe Bochum und der Arbeitskreis kritische Jurist*innen am Donnerstag, den 29. April um 16 Uhr zu einer Online-Veranstaltung ein mit dem Titel „Quo Vadis Lieferkettengesetz? Durchbruch auf dem Weg zu fairem Handel oder zahnloser Papiertiger?“: »Ob Todesfälle nach dem Einsturz einer Textilfabrik in Bangladesch, der Bruch eines Dammes in Brasilien, welcher zuvor durch den deutschen TÜV Süd genehmigt wurde oder Kinderarbeit im Kakaoanbau,– immer wieder kommt zu Tage, wie (transnationale) Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Doch während die Märkte global verflochten sind, konnten staatliche, d.h. meist nationale Regulierungen diese Menschenrechtsverletzungen bisher nicht verhindern.

Seit Jahren wird daher international und national die Regulierung von Wirtschaftstätigkeiten gefordert und ausgehandelt. Mitte Februar nun haben die Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS), für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und für Wirtschaft und Energie (BMWi) nach einem langen Streit einen Referentenentwurf für ein Lieferkettengesetz vorgestellt.

Doch ist dieser Entwurf auch geeignet, um Menschenrechtsverletzungen durch die wirtschaftliche Tätigkeit von deutschen Unternehmen zu verhindern?Im Rahmen dieser Veranstaltung wollen wir die Hintergründe der aktuellen Debatte erläutern und uns kritisch mit der Reichweite und dem Inhalt des aktuellen Entwurfes auseinandersetzen. Wo liegen die Regelunglücken zwischen dem globalen Handeln von Unternehmen und den Zugriffsmöglichkeiten des nationalen und internationalen Rechts? Was sind die internationalen Vorgaben, die vor allem die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte setzen? Was regelt nun der Referentenentwurf? Und am wichtigsten: Ist dieser ausreichend, um Menschenrechtsverletzungen durch die wirtschaftliche Tätigkeit von deutschen Unternehmen zu verhindern? 

Referentin: Timeela Manandhar ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Entwicklungsforschung und Entwicklungspolitik und Doktorandin am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der RUB. Sie hat Rechtswissenschaften in Düsseldorf und Bochum studiert mit einem Schwerpunkt auf Völkerrecht und internationale und europäische Rechtsbeziehungen. Sie forscht unter anderem zu den Themen Wirtschaft und Menschenrechte und dem Recht auf soziale Sicherung in Entwicklungsländern. Im Rahmen ihrer Promotion untersucht sie die Menschenrechtverpflichtungen von Unternehmen in Kriegs- und Konfliktgebieten.«